NRW: Zwei Meter Mindestabstand in Restaurants

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Die Landesregierung in NRW hat ihre Einschränkungen für Restaurants und Hotels sowie Bibliotheken konkretisiert: Demnach gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen, zudem müssen Hygieneregeln ausgehängt werden und Besucher müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Das sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag in Düsseldorf. Die Regelung gilt seit Montag.

Ferner hat das Land alle öffentlichen Veranstaltungen verboten. «Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein», heißt es in dem neuen Erlass. Diese könnten nur bei einer individuellen Prüfung auf ihre Notwendigkeit genehmigt werden. «Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z. B. Wochenmärkte)», heißt es. (dpa)


 

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