Online-Bewertungen beeinflussen mehr als jede zweite Kaufentscheidung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine aktuelle repräsentative GfK-Umfrage im Auftrag von Greven Medien zeigt: Der deutsche Konsument trifft seine Entscheidung für den Kauf einer Ware oder die Beauftragung eines Dienstleisters durchdacht. Mehr als die Hälfte sucht im Vorfeld nach Bewertungen im Internet (56,4 %) oder besucht die unternehmenseigene Website (54,9 %). 

Geht es darum, welche Informationsquellen den Verbraucher besonders stark beeinflussen, liegen Empfehlungen von Freunden und Bekannten mit 47,2 Prozent vorne, dicht gefolgt von unabhängigen Vergleichstests (40,3 %). Nahezu jeder Vierte lässt sich von Bewertungen auf der Shopping-Plattform Amazon stark oder sehr stark beeinflussen (24,6 %).

"Die Buchung eines Hotels, der Kauf eines neuen Laptops oder die Wahl eines Handwerkers geschehen längst nicht mehr zufällig. Kunden stellen im Voraus umfangreiche Recherchen an. Vor allem sind die Bewertungen anderer, sei es in der realen Welt durch Freunde und Bekannte oder online durch andere User, absolut ausschlaggebend für die Kaufentscheidung", erklärt Patrick Hünemohr, Geschäftsführer von Greven Medien.

Blogs und Foren spielen vor allem bei den 18- bis 29-Jährigen eine wichtige Rolle: Nahezu jeder Fünfte bejaht, sich stark oder sehr stark davon beeinflussen zu lassen (17,3 %). Nur 10 Prozent aller Umfrageteilnehmer geben an, dass die Unternehmenswebsite ihre Entscheidungen stark oder sehr stark beeinflusst. Interessant, da immerhin mehr als jeder Zweite sagt, er schaue sich die Firmenwebsite an, bevor es zur Kaufentscheidung kommt (54,9 %). Das zeigt, dass Handwerker, Gastronomen oder Ärzte umdenken müssen, wenn sie erfolgreich sein wollen. 

Eine gut strukturierte Homepage allein ist für unternehmerischen Erfolg heute nicht mehr ausreichend. Im Netz sollten ausführliche Informationen zu einem Produkt oder einer Dienstleistung zu finden sein, sei es auf der unternehmenseigenen Website, auf Shopping-Plattformen wie Amazon oder in sozialen Netzwerken. "Der Händler bzw. Dienstleister muss da sein, wo der Kunde ist. Der ist heute definitiv online und zunehmend mobil unterwegs. KMU müssen genau an diesen Touchpoints präsent sein", resümiert Hünemohr.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine neue Studie der Universität Cambridge legt nahe, dass die steigende Anzahl an Häusern und Wohnungen, die über Airbnb kurzfristig vermietet werden, in London zu einer erhöhten Kriminalitätsrate führt. Insbesondere Einbrüche und Raubüberfälle treten vermehrt auf.

Deutschland ist der mit Abstand größte Markt für pflanzliche Lebensmittel in Europa und baut seinen Vorsprung noch weiter aus. Trotz der Zuwächse machen die pflanzenbasierten Optionen bislang nur einen kleinen Teil des gesamten Marktes aus.

Wie ergeht es den deutschen Gastbetrieben nach den Pandemiejahren? Was können Unternehmen tun, um sich weiter zu verbessern? TREUGAST und ETL ADHOGA gehen der Frage in ihrem geplanten Betriebsvergleich 2024 nach. Gastgeber, die sich beteiligen, erhalten ein kostenfreies Exemplar.

Wer an bayerisches Essen denkt, hat schnell Bilder von Haxn, Würsten und Braten im Kopf. Eine Studie zeigt nun allerdings, dass sich nicht nur auf den Tellern im Freistaat viel verändert hat.

Krankheitsausfälle im Job sind nach einer Auswertung der DAK-Gesundheit auch im Sommer auf einem hohen Stand geblieben. Fast ein Drittel der Erwerbstätigen war demnach im Zeitraum von Juli bis einschließlich September mindestens einmal krankgeschrieben.

Ein Arbeitsvertrag für ein Jahr: Für viele ein guter Einstieg in den Beruf. Auf lange Sicht aber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis für Unsicherheit und Stress sorgen. Was ist erlaubt?

Schwimmbecken voller Wein, Exportschlager Liebfrauenmilch, Glykol-Skandal und Riesling-Boom: Das Deutsche Weininstitut blickt auf 75 bewegte Jahre - und sieht neue Herausforderungen.

Nicht selten passiert es, dass der Arbeitgeber kündigt und Beschäftigte dann freistellt. Aber was bedeutet das für den Urlaubsanspruch? Diesen Sonderfall bei Krankheit sollten Sie kennen.

Der Arbeitgeber hat eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.

Kneipen, Hotels und Campingplätze waren die großen Gewinner des Augusts. Der Ferienmonat ließ im bayerischen Gastgewerbe fast überall die Umsätze sowohl nominell als auch preisbereinigt gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigen.