Public Viewing: Bundesrat stimmt gelockerten Lärmschutzregeln zur Fußball-EM zu

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kurz vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft hat auch der Bundesrat den Weg für das Public Viewing freigemacht. Die Länderkammer stimmte in ihrer Plenarsitzung am 17. Mai 2024 einer Verordnung zu, die öffentliche TV-Übertragungen der Fußballspiele auch zu späteren Anstoßzeiten möglich macht.

Das gemeinsame Anschauen von Fußball TV-Übertragungen im Freien hat in Deutschland bei großen Turnieren schon Tradition. Damit dies auch bei der diesjährigen EM im Hinblick auf bestehende Lärmschutzregeln im rechtssicheren Rahmen erfolgt, hat die Bundesregierung wie schon bei vorherigen Turnieren eine Verordnung erlassen, die nun vom Bundesrat bestätigt wurde. Behörden können damit Public-Viewing-Veranstaltungen genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen. Rund die Hälfte der 51 Spiele beginnt erst um 21 Uhr.

Die Verordnung erklärt die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die normalerweise nur den Betrieb von Sportplätzen und ähnlichen Anlagen regelt, auch für die öffentliche Übertragung der EM-Spiele für anwendbar. Sie enthält Vorschriften zum Lärmschutz bei solchen Veranstaltungen, eröffnet den Behörden aber auch die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmen, wenn bei der Abwägung das Interesse an der öffentlichen Übertragung gegenüber den Lärmschutzgesichtspunkten überwiegt.

Die Verordnung tritt nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2024.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Hoteliers und Gastronomen, die Registrierkassen mit zertifizierter technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) nutzen, müssen die Geräte ab Januar 2025 dem zuständigen Finanzamt melden. Eine Meldung der Registrierkassen ist jetzt auch auf elektronischem Weg möglich.

Die Tourismuswirtschaft im Norden schätzt ihre Aussichten wieder etwas schlechter ein. Neben den Dauerthemen Kosten und Personalmangel treibe sie auch die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen um, so ein Konjunkturreport der IHK.

Nach prozentual zweistelligen Zuwächsen im vergangenen Jahr ist der Hessen-Tourismus weiter auf Erholungskurs. In den ersten drei Monaten des Jahres habe sich der positive Trend fortgesetzt, teilte eine Sprecherin der Hessen Agentur auf Anfrage mit. Allerdings können Gastronomie und Hotels davon kaum profitieren.

Viele Beschäftigte freuen sich im Juni oder Juli über eine zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber: das Urlaubsgeld. Aber wie sieht es eigentlich im Minijob aus? Diese Regeln gelten.

Knapp 26 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben zwischen 2022 und 2024 Inflationsausgleichsprämien in Höhe von mehr als 52 Milliarden Euro erhalten. Das geht aus einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Böckler-Stiftung hervor.

Zum zweiten Mal trafen sich die besten Nachwuchskräfte aus Nordrhein-Westfalen zu den nordrhein-westfälischen Jugendmeisterschaften der gastgewerblichen Berufe in Meschede. Am Ende des zweitägigen Wettbewerbs standen zwei weibliche und ein männlicher Auszubildender ganz oben auf dem Treppchen.

Pressemitteilung

Zum Start in den Juli bittet der DEHOGA Hoteliers und Gastronomen erneut um Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage. Es geht um die wirtschaftliche Situation im ersten Halbjahr 2024 allgemein und um die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen im Speziellen.

Im Jahr 2023 haben Reisende aus Deutschland insgesamt 251 Millionen Privat- und Geschäftsreisen mit mindestens einer Übernachtung im In- oder Ausland unternommen. Laut Statistischem Bundesamt waren das 13 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der Start der Tourismus-Hochsaison in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Sommerferienbeginn in den ersten Bundesländern hilft bei der Stabilisierung des Arbeitsmarktes im Juni. Die Zahl der Erwerbslosen ist leicht zurückgegangen.

Erfrischend, spritzig, krebserregend? In sozialen Netzwerken wird aktuell diskutiert, ob der Sommer-Drink Aperol Spritz gesundheitsschädlich ist. Nicht bei jedem Inhaltsstoff ist die Antwort eindeutig.