RDA-Umfrage zu Schäden durch Coronavirus

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die ersten Ergebnisse der bundes- und branchenweiten Umfrage des Bustouristik Verbands RDA zur Ermittlung der Schäden durch das Coronavirus, wurden ausgewertet. Durch die hohe Beteiligung und den ständigen Eingang von Schadensmeldungen liegen dem RDA repräsentative Daten vor.

Besonders betroffen sind Unternehmen aus Bayern (17,7 Prozent) gefolgt von Niedersachsen (16,9 Prozent), Hessen (14,8 Prozent), Baden-Württemberg (14,5 Prozent), Rheinland-Pfalz (9,2 Prozent), Sachsen (8,8 Prozent), Nordrhein-Westfalen (8,1 Prozent), Schleswig-Holstein (2,3 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (2,1 Prozent) und Berlin (2,0 Prozent). Die restlichen 3,6 Prozent entfallen auf Unternehmen aus Thüringen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, dem Saarland, Brandenburg und Bremen.

Die entstandenen Schäden resultieren aus ausbleibenden Buchungen (41,9 Prozent), gefolgt von stornierten und abgesagten Reisen (39,9 Prozent), stornierten Busanmietungen (10,8 Prozent) und verauslagten Vertriebsprovisionen und Reisevorleistungen ohne Rückerstattungsanspruch (7,4 Prozent).

Aufgrund der vorläufigen Datenlage schätzt der RDA in seiner Hochrechnung, dass der bundesweite Gesamtschaden innerhalb der Bus- und Gruppentouristik in Abhängigkeit zur Fortentwicklung der Corona-Krise zwischen 300 Millionen und 500 Millionen Euro liegen wird.

Weitere Verbände unterstützen die RDA-Umfrage mittlerweile. So werden die ersten Umfragedaten des Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. (LBO), des VPR Verband der Paketreiseveranstalter e.V., der gbk-Gütegemeinschaft Buskomfort e.V., des Reisenetz Deutscher Fachverband für Jugendreisen e.V. und des Fachverband Deutscher Sprachreise-Veranstalter e.V. (FDSV) in dieser Woche erwartet.

„Die Lage ist ernst, alle sind betroffen. Der RDA Vorstand erwartet eine deutliche Zuspitzung in den kommenden vier Wochen. Wir informieren das Bundeswirtschaftsministerium auf dessen Wunsch regelmäßig über den aktuellen Stand der vorliegenden Schadensmeldungen und arbeiten intensiv mit allen zuständigen Stellen an einer zeitnahen und tragfähigen Lösung für die Branche“ so RDA Präsident Benedikt Esser.

Der RDA fordert für die Bus- und Gruppentouristik die zeitnahe Bereitstellung zusätzlicher KFW-Betriebsmittel mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro auf Basis des bestehenden KFW-Unternehmerkredit KMU (047) mit einer hundertprozentigen Haftungsfreistellung, einem Einheitszinssatz, einer Laufzeit von 60 Monaten, davon 12 Monate tilgungsfrei mit einer Kreditsumme bis zu 5 Prozent des Vorjahresumsatzes, mindestens 25.000 Euro maximal 1.000.000 Euro pro Antragsteller. Die Antragstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren über die Hausbank.

„Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass der bdo unsere Umfrage nicht unterstützt und stattdessen eine eigene Online-Erhebung durchführt, die aus technischen Gründen keine repräsentativen Daten ergeben wird, da jeder Internetnutzer mehrfach daran anonym teilnehmen kann. Die Branche braucht Verbände, die in Krisen zusammenarbeiten, um diese gemeinsam und erfolgreich zu bewältigen. Mein Telefon funktioniert einwandfrei, ich bin erreichbar, der RDA setzt wie immer auf Kooperation“ so Esser abschließend.

Heatmap „Schäden durch das Coronavirus in der Bus- und Gruppentouristik“
 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?

Die Menschen in Europa trinken nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch immer viel zu viel Alkohol. In EU-Ländern habees seit mehr als einem Jahrzehnt keine wesentlichen Veränderungen beim Alkoholkonsum gegeben.

Ein Pestizid, das seit Jahrzehnten verboten ist, und Verunreinigungen mit Schmieröl: All das hat in Rapsölen nichts verloren. Doch «Öko-Test» hat diese Mängel entdeckt.

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 aus. Nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums fehlen immer noch 300.000 Schlussabrechnungen. Worauf Unternehmen achten müssen.

Jeden Tag besuchen zahlreiche Touristen Hamburg und übernachten auch an der Elbe. Das Statistikamt erhebt dazu Zahlen. Und die haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert.

Für die Urlaubsplanung informiert sich die Mehrheit der Deutschen im Netz: 64 Prozent derjenigen, die generell Urlaubsreisen machen, holen sich auf Online-Reise- und Vergleichsportalen Inspiration für ihre Reiseziele, 47 Prozent online direkt bei den Dienstleistern wie zum Beispiel Websites der Hotels, Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften.