Rechtsanwalt: „Sonderrechte für Geimpfte ist eine unsinnige Debatte!“ 

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In diesen Tagen diskutiert das Land über eine Frage: Sollen Menschen, die eine Impfung gegen das neuartige Coronavirus erhalten haben, anschließend über Sonderrechte verfügen und demzufolge etwa ohne Einschränkungen andere Menschen treffen können oder einfach nur nicht länger Maskenpflicht und Abstandsgebote beachten müssen? 

„Was für eine unsinnige Diskussion!“, erklärt ETL-Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel. „Es steht derzeit nicht fest, dass diejenigen, die gegen das Coronavirus geimpft wurden, nicht dennoch das Virus auf andere Menschen übertragen können. Deshalb ist die aktuelle Debatte über Sonderrechte von Geimpften in jedem Fall verfrüht. Und zwar nicht aus rechtlicher, sondern aus medizinischer Sicht.“ Darauf haben führende Virologen in Deutschland, wie etwa der Bonner Virologe Hendrik Streeck, völlig zu Recht aufmerksam gemacht.

„Rechtlich betrachtet geht die Diskussion am Thema vorbei. Denn es handelt sich bei dem, was ein gegen das Coronavirus geimpfter Mensch gegebenenfalls einmal im Anschluss an eine Impfung an Rechten für sich einfordert, nicht um Sonderrechte. Das mag ein einfaches Beispiel verdeutlichen. Unterstellen wir, dass sich unser Geimpfter in einem Teil Deutschlands aufhält, in dem aufgrund explodierender Infektionszahlen eine nächtliche Ausgangssperre verhängt wurde. Und unterstellen wir weiter, dass diese Maßnahme an sich rechtlich nicht zu beanstanden ist", so Schlegel. 

"Dann stellt sich für den Geimpften die Frage, warum er sich an die angeordnete Ausgangssperre halten muss. Damit reklamiert der Geimpfte kein Sonderrecht für sich. Vielmehr begehrt er lediglich das, was allen Menschen üblicherweise als Recht zugestanden wird. Nämlich das eigene Heim zu jeder Zeit verlassen zu dürfen. Wenn das für den Geimpften ohne Gefahr für sich und andere möglich sein sollte, muss der Geimpfte natürlich von der Ausgangssperre ausgenommen werden. Nicht deshalb, weil dem Geimpften ein Sonderrecht zugestanden werden muss, sondern weil die Beschränkung der Rechte des Geimpften mit unserer Rechtsordnung nicht zu vereinbaren wäre. Mithin geht es rechtlich allein um die Einschränkung von Rechten solcher Personen, die aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens eine Gefahr für die Gesundheit anderer Menschen darstellen.“

Was ist zu tun, laut Dr. Uwe Schlegel? „Die Politik sollte sich um die ausreichende Beschaffung von Impfstoff und die für die Massenimpfung notwendige Logistik kümmern statt unsinnige Debatten zu führen. Das sich unter den über Sonderrechte für Geimpfte diskutierenden Politikern zahlreiche studierte Juristen befinden, macht die Sache übrigens nicht besser.“

Fragen und Antworten zur Impfung gegen das Coronavius/Covid19 gibt es hier.


Zurück

Vielleicht auch interessant

In Deutschland sind die Chancen für ausländische Arbeitnehmer gestiegen, dass ihre beruflichen Abschlüsse anerkannt werden. Gut zwei von drei positiv entschiedenen Anerkennungsverfahren drehen sich um medizinische Berufe.

Wer Fotos oder Videos im Internet veröffentlicht, auf denen im Hintergrund eine Fototapete zu sehen ist, verletzt damit gemeinhin keine Urheberrechte. In einem der vorliegenden Fälle wurde eine solche Tapete in einem Hotelzimmer verwendet.

In Deutschland waren 25- bis 64-Jährige mit mittlerem Bildungsabschluss im Jahr 2023 deutlich häufiger erwerbstätig als im OECD-Durchschnitt. Die höchsten Quoten für Personen mit mittlerem Bildungsstand wiesen Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen auf.

In Zeiten von mobilem Arbeiten, Telearbeit und Heimarbeitsplätzen kann die ausreichende Zahl an Ersthelfern im Betrieb zur organisatorischen Herausforderung werden. Wie Erste Hilfe, Alarmierung und Rettungskette trotzdem funktionieren, verrät die BGN.

Heftige Erkältung oder Magen-Darm-Infekt - wer zu krank ist, um zu arbeiten, kann sich krankschreiben lassen. Dafür muss man sich nicht unbedingt ins Wartezimmer seines Arztes schleppen.

Ob beim Start in einen neuen Job oder während einer laufenden Anstellung – es kommt vor, dass der Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis anfordert. Aber sind Arbeitnehmer tatsächlich verpflichtet, dem nachzukommen?

Eine neue Studie von Hilton zeigt, dass die Deutschen fleißiger Treuepunkte sammeln als je zuvor. Fast zwei Drittel (65 Prozent) der Deutschen haben zwei oder mehr Kundenkarten. Millennials sind die fleißigsten Sparer. Lockende Gratisangebote sind die treibende Kraft.

Aufhören oder weitermachen? Woran man merkt, dass man zu alt für den Job ist - und welche Wege es in den Ruhestand gibt: Experten zeigen unterschiedliche Wege auf.

Nach der Rezession 2023 sehen Wirtschaftsforscher die deutsche Wirtschaft auf der Stelle treten: Die Industrie schrumpft, die Hoffnung auf eine Erholung durch mehr Exporte und Konsum ist zerstoben.

Hier eine Pizza, da ein Eis - statt Obst und Gemüse. Die Ernährung vieler Kinder weicht einer Analyse zufolge teils deutlich von den Empfehlungen ab. Das kann fatale Folgen haben, warnen Fachleute.