In diesen Tagen diskutiert das Land über eine Frage: Sollen Menschen, die eine Impfung gegen das neuartige Coronavirus erhalten haben, anschließend über Sonderrechte verfügen und demzufolge etwa ohne Einschränkungen andere Menschen treffen können oder einfach nur nicht länger Maskenpflicht und Abstandsgebote beachten müssen?
„Was für eine unsinnige Diskussion!“, erklärt ETL-Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel. „Es steht derzeit nicht fest, dass diejenigen, die gegen das Coronavirus geimpft wurden, nicht dennoch das Virus auf andere Menschen übertragen können. Deshalb ist die aktuelle Debatte über Sonderrechte von Geimpften in jedem Fall verfrüht. Und zwar nicht aus rechtlicher, sondern aus medizinischer Sicht.“ Darauf haben führende Virologen in Deutschland, wie etwa der Bonner Virologe Hendrik Streeck, völlig zu Recht aufmerksam gemacht.
„Rechtlich betrachtet geht die Diskussion am Thema vorbei. Denn es handelt sich bei dem, was ein gegen das Coronavirus geimpfter Mensch gegebenenfalls einmal im Anschluss an eine Impfung an Rechten für sich einfordert, nicht um Sonderrechte. Das mag ein einfaches Beispiel verdeutlichen. Unterstellen wir, dass sich unser Geimpfter in einem Teil Deutschlands aufhält, in dem aufgrund explodierender Infektionszahlen eine nächtliche Ausgangssperre verhängt wurde. Und unterstellen wir weiter, dass diese Maßnahme an sich rechtlich nicht zu beanstanden ist", so Schlegel.