Reisewirtschaft fordert weitere Schutzmaßnahmen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Durch die weltweiten politischen Entscheidungen der Regierungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Damit kommen zwangsläufig auch Reiseverkehr und Tourismus fast vollständig zum Erliegen. Viele Länder haben Reise- und Einreisebeschränkungen ausgesprochen – darunter viele touristisch relevante Urlaubsländer. Die Reiseveranstalter sagen daher die Pauschalreisen in diese Ländern ab. Damit sind Stand heute Reisen ins Ausland de facto kaum mehr möglich, so der Deutsche Reiseverband (DRV). Aufgrund der dynamischen Entwicklung von Covid-19 ist zu erwarten, dass weitere Länder Einreisebeschränkungen einführen und das Reisen weiter erschwert wird oder sogar zum Erliegen kommt.

„Durch die dynamische Verbreitung des Coronavirus gerät die gesamte Reisewirtschaft in eine nie dagewesene Krisensituation, die sie selbst nicht zu verantworten hat und die sie auch nicht durch eigene unternehmerische Entscheidungen beeinflussen kann“, erläutert Norbert Fiebig, Präsident des DRV. Aus Sicht des Reiseverbandes ist es daher notwendig, dass die Politik – über die bereits getroffenen wirtschaftlichen Maßnahmen hinaus – einen Schutzschirm aufspannt.

Stornierungsregelungen unternehmens- und verbraucherschützend aussetzen – Gutschriften einführen

Durch die aktuell vermehrt notwendigen Absagen von Reisen kommt es bei Reiseveranstaltern und Reisebüros zu einem außerordentlichen Liquiditätsbedarf, denn Kunden haben rechtlichen Anspruch auf die Erstattung des gezahlten Reisepreises oder der Anzahlung. „Die geltenden Stornoregelungen im deutschen Reiserecht sind für eine derartige Großkrise nicht geeignet“, so Fiebig. „Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Provisionen für Reisebüros und die Stornokosten für Reiseveranstalter im Rahmen einer Beihilfe auszugleichen.“ Sollte dies nicht zeitnah umgesetzt werden, müssen die sofortigen Rückzahlungen auf Grundlage der geltenden Stornoregeln umgehend unternehmens- und verbraucherschützend ausgesetzt oder durch Reisegutschriften ersetzt werden. Dafür benötigt die Reisewirtschaft die Unterstützung der Politik.

„Mit diesen Schritten kann die Liquidität in der gesamten Reisewirtschaft erhalten bleiben. Das schützt Verbraucher und Wirtschaft“, ist der DRV-Präsident überzeugt. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?

Die Menschen in Europa trinken nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch immer viel zu viel Alkohol. In EU-Ländern habees seit mehr als einem Jahrzehnt keine wesentlichen Veränderungen beim Alkoholkonsum gegeben.

Ein Pestizid, das seit Jahrzehnten verboten ist, und Verunreinigungen mit Schmieröl: All das hat in Rapsölen nichts verloren. Doch «Öko-Test» hat diese Mängel entdeckt.

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 aus. Nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums fehlen immer noch 300.000 Schlussabrechnungen. Worauf Unternehmen achten müssen.

Jeden Tag besuchen zahlreiche Touristen Hamburg und übernachten auch an der Elbe. Das Statistikamt erhebt dazu Zahlen. Und die haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert.

Für die Urlaubsplanung informiert sich die Mehrheit der Deutschen im Netz: 64 Prozent derjenigen, die generell Urlaubsreisen machen, holen sich auf Online-Reise- und Vergleichsportalen Inspiration für ihre Reiseziele, 47 Prozent online direkt bei den Dienstleistern wie zum Beispiel Websites der Hotels, Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften.