Das Bundesarbeitsministerium hat einen Vorschlag für die neuen Sachbezugswerte ab 2023 vorgelegt.
Der Monatswert für Verpflegung steigt demnach wie folgt:
• Frühstück auf 60 € (2022: 56 Euro),
• Mittagessen oder Abendessen auf 114 € (2022: 107 Euro)
Der Wert für eine Unterkunft wird von monatlich 241 Euro auf 265 Euro angehoben.
Die deutlichen Steigerungen von 7 Prozent bei Verpflegung bzw. 10,1 Prozent bei Wohnung entstehen deshalb, weil Grundlage der Werte in der Sozialversicherungsentgeltordnung immer die Verbraucherpreisentwicklung des Vorjahres bis zum 30. Juni 2022 ist.
Der DEHOGA hat darüber hinaus im Rahmen der sog. „Konzertierten Aktion“ des Bundeskanzlers angeregt, zum Ausgleich der inflationsbedingten Belastungen, von denen Lebensmittel- und Energiepreissteigerungen einen wesentlichen Teil darstellen, die Sachbezugswerte in 2022 schon unterjährig zu erhöhen.
Das würde Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Gastgewerbe, die vielfach mit Sachbezug arbeiten, finanziell entlasten, für mehr Netto vom Brutto sorgen und Inflationsfolgen abmildern.