Viele Beschäftigte finden in ihrem Arbeitsvertrag Hinweise darauf, dass Überstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten sind. Aber ist das rechtens? Bei dieser Frage kommt es auf die Details an.
Überstunden sind in der Regel nicht pauschal mit dem Lohn abgegolten, heißt es in der Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 05/2021). Entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag, die etwa besagen, dass Überstunden pauschal nicht bezahlt werden, sind regelmäßig unwirksam. Auch Formulierungen wie «übliche Überstunden», «Überstunden in geringfügigem Umfang» oder «in angemessenem Rahmen» sind in der Regel nicht wirksam.