Social Media am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kurz eine Nachricht über die Messenger-App verschicken, eine Instagram-Story posten oder einem Kollegen auf LinkedIn oder Xing zur neuen Position gratulieren – im Alltag völlig normal, am Arbeitsplatz jedoch besser mit Bedacht zu handhaben.

Denn die Nutzung sozialer Medien am Arbeitsplatz ist rechtlich häufig eine Grauzone. «Grundsätzlich ist nämlich gar nichts geregelt, so muss man das offen sagen», sagt Jan Tibor Lelley, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Podcast der Fachzeitschrift «Arbeit und Arbeitsrecht». 

Interne Richtlinien zu Social Media beachten

Daher liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob und in welchem Umfang soziale Medien während der Arbeitszeit genutzt werden dürfen. Viele Unternehmen haben interne Richtlinien zur Privatnutzung sozialer Medien. Sie können laut Lelley von einer eingeschränkten Nutzung bis hin zu einem vollständigen Verbot reichen.

Vor allem bei exzessiver Nutzung sozialer Medien am Arbeitsplatz sollten Beschäftigte jedoch aufpassen. Arbeitgeber können das als Arbeitszeitbetrug ansehen, da diese Zeit nicht im Sinne des Unternehmens genutzt und die Arbeitszeit somit nicht vertragsgemäß erfüllt wird. Schlicht gesagt: Die eigentliche Arbeit bleibt liegen. Dies kann laut Lelley arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - die von Ermahnungen über Abmahnungen bis hin zu Kündigungen oder in manchen Fällen sogar außerordentlichen Kündigungen reichen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer Fotos oder Videos im Internet veröffentlicht, auf denen im Hintergrund eine Fototapete zu sehen ist, verletzt damit gemeinhin keine Urheberrechte. In einem der vorliegenden Fälle wurde eine solche Tapete in einem Hotelzimmer verwendet.

In Deutschland waren 25- bis 64-Jährige mit mittlerem Bildungsabschluss im Jahr 2023 deutlich häufiger erwerbstätig als im OECD-Durchschnitt. Die höchsten Quoten für Personen mit mittlerem Bildungsstand wiesen Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen auf.

In Zeiten von mobilem Arbeiten, Telearbeit und Heimarbeitsplätzen kann die ausreichende Zahl an Ersthelfern im Betrieb zur organisatorischen Herausforderung werden. Wie Erste Hilfe, Alarmierung und Rettungskette trotzdem funktionieren, verrät die BGN.

Heftige Erkältung oder Magen-Darm-Infekt - wer zu krank ist, um zu arbeiten, kann sich krankschreiben lassen. Dafür muss man sich nicht unbedingt ins Wartezimmer seines Arztes schleppen.

Ob beim Start in einen neuen Job oder während einer laufenden Anstellung – es kommt vor, dass der Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis anfordert. Aber sind Arbeitnehmer tatsächlich verpflichtet, dem nachzukommen?

Eine neue Studie von Hilton zeigt, dass die Deutschen fleißiger Treuepunkte sammeln als je zuvor. Fast zwei Drittel (65 Prozent) der Deutschen haben zwei oder mehr Kundenkarten. Millennials sind die fleißigsten Sparer. Lockende Gratisangebote sind die treibende Kraft.

Aufhören oder weitermachen? Woran man merkt, dass man zu alt für den Job ist - und welche Wege es in den Ruhestand gibt: Experten zeigen unterschiedliche Wege auf.

Nach der Rezession 2023 sehen Wirtschaftsforscher die deutsche Wirtschaft auf der Stelle treten: Die Industrie schrumpft, die Hoffnung auf eine Erholung durch mehr Exporte und Konsum ist zerstoben.

Hier eine Pizza, da ein Eis - statt Obst und Gemüse. Die Ernährung vieler Kinder weicht einer Analyse zufolge teils deutlich von den Empfehlungen ab. Das kann fatale Folgen haben, warnen Fachleute.

Ransomware hat sich in Deutschland zu einem lukrativen Geschäftszweig für Cyberkriminelle entwickelt. In den vergangenen zwölf Monaten wurden 6 von 10 Unternehmen auf diese Weise angegriffen.