300 Euro obendrauf gibt es für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Wie viel nach Steuerabzug übrig bleibt, hängt vom Einzelfall ab. Die Bundesregierung hat jedoch einmal die durchschnittliche Steuerbelastung berechnet. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Das Ergebnis: 107 der 300 Euro müssen an den Fiskus abgeführt werden. Dieser Betrag gilt für einen Durchschnitts-Vollzeitbeschäftigten, wenn keine weiteren Abzugsbeträge zur steuerlichen Berechnung hinzugezogen werden. Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst eines Vollzeitlers lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2021 bei 54 304 Euro.