Steuerpflicht: Das bleibt von der Energiepreispauschale übrig

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300 Euro obendrauf gibt es für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Wie viel nach Steuerabzug übrig bleibt, hängt vom Einzelfall ab. Die Bundesregierung hat jedoch einmal die durchschnittliche Steuerbelastung berechnet. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Das Ergebnis: 107 der 300 Euro müssen an den Fiskus abgeführt werden. Dieser Betrag gilt für einen Durchschnitts-Vollzeitbeschäftigten, wenn keine weiteren Abzugsbeträge zur steuerlichen Berechnung hinzugezogen werden. Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst eines Vollzeitlers lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2021 bei 54 304 Euro.

Was im Einzelfall überwiesen wird, hängt von vielen Faktoren ab: Wie hoch ist der Jahresbruttolohn, welche Steuerklasse, gibt es weitere Einkünfte oder Sonderausgaben und welche außergewöhnlichen Belastungen werden geltend gemacht?

Der Staat jedenfalls gibt nach Angaben der Bundesregierung für die Energiepreispauschale 13,8 Milliarden Euro aus. Zieht man die wieder eingehenden Steuereinnahmen ab, bleiben Kosten von rund 10,4 Milliarden Euro.


 

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