Auch wenn das Bahnpersonal streikt und deshalb der Regional- und Fernverkehr weitgehend quasi stillstehen, müssen Arbeitnehmer pünktlich beim Job erscheinen. «Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht», sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Denn bei einem Streik handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel wird er rechtzeitig, also etwa am Vortag oder sogar noch früher, angekündigt.
Andere öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing, kurze Wege - in der Stadt ist das Ausweichen in der Regel leichter als auf dem Land. Rechtlich tut das aber nichts zur Sache. «Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar», sagt Oberthür.