Tarifverdienste im Gastgewerbe steigen deutlich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Tarifverdienste in Deutschland sind im 1. Quartal 2023 im Durchschnitt um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Dies geht aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen hervor. Die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen sind im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,5 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum stiegen die Verbraucherpreise um 8,3 Prozent.

Gastgewerbe, Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen und Verarbeitendes Gewerbe mit den höchsten Anstiegen

Die tarifliche Entwicklung erfolgte im 1. Quartal 2023 in den Wirtschaftsabschnitten unterschiedlich. So waren im Gastgewerbe (+10,4 Prozent) und bei den Sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, zu denen auch die Leiharbeit (+8,4 Prozent) zählt, vor allem die starken prozentualen Erhöhungen der Bruttomonatsverdienste ausschlaggebend. Die Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe war hingegen durch eine vergleichsweise geringe prozentuale Erhöhung der Bruttomonatsverdienste (+1,0 Prozent) bei gleichzeitig starker Erhöhung der Sonderzahlungen (+9,9 Prozent) geprägt.

Veränderungen von Sonderzahlungen können den Vorjahresvergleich teilweise mit gegensätzlicher Wirkrichtung beeinflussen:

Eine neue oder höhere Einmalzahlung im Tarifabschluss als Ersatz für eine prozentuale Tabellenerhöhung wirkt indexsteigernd, eine identische Einmalzahlung (beispielsweise als Ersatz für eine Tabellenerhöhung) wie im Vorjahr wirkt indexneutral. Eine im 1. Quartal 2022 gezahlte Coronaprämie, die es 2023 nicht mehr gibt, wirkt indexreduzierend, eine im 1. Quartal 2023 ausgezahlte Inflationsgeldprämie, die es im Vorjahresquartal noch nicht gab, wirkt indexsteigernd.

In den Wirtschaftsbereichen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (‑1,5 Prozent), Erziehung und Unterricht (‑1,8 Prozent) sowie Kunst, Unterhaltung und Erholung (‑1,7 Prozent) führten insbesondere die im Vorjahresquartal gezahlten Coronaprämien zu einer negativen Entwicklung des tariflichen Index mit Sonderzahlungen.

Index mit Sonderzahlungen steigt in Ostdeutschland unterdurchschnittlich

Während für Westdeutschland der Tarifindex mit und ohne Sonderzahlungen (2,8 Prozent beziehungsweise 2,5 Prozent) eine relativ ähnliche Tendenz auswies, fiel die Entwicklung des Tarifindex mit Sonderzahlungen in Ostdeutschland mit 1,4 Prozent deutlich gedämpfter aus. Der Index ohne Sonderzahlungen lag hingegen im Vergleich zu Westdeutschland mit 2,7 Prozent nur geringfügig höher. Die unterdurchschnittliche Entwicklung des Tarifindex mit Sonderzahlung Ostdeutschlands im Vergleich zu Westdeutschland findet sich nicht in allen Wirtschaftsabschnitten wieder. Besonders deutlich sind die vergleichsweise höheren westdeutschen Sonderzahlungsentwicklungen in den Wirtschaftsabschnitten Land- und Forstwirtschaft (+3,1 Prozent in Westdeutschland vs. +0,8 Prozent in Ostdeutschland), Energieversorgung (3,2 Prozent vs. 0 Prozent), Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (5,4 Prozent vs. 3,9 Prozent) und den freiberuflichen wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (3,7 Prozent vs. 0,6 Prozent) zu beobachten. Eine gänzlich gegenläufige Entwicklung gab es beim Bergbau: Hier stieg der Tarifindex mit Sonderzahlungen in Westdeutschland deutlich geringer als in Ostdeutschland (1,7 Prozent vs. 5,5 Prozent). Gleichwohl hat der Bergbau nur einen geringen Einfluss auf den Gesamtindex der Region. Ursächlich hierfür können Unterschiede in der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie Effekte der jeweiligen Tarifverhandlungen sein.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Team des 25hours Hotel The Royal Bavarian am Hauptbahnhof in München hat sie eingeführt und ist begeistert. Das Hotel ist Teil des Forschungsprojekts von HM-Professor Simon Werther von der Hochschule München.

Der Steuerzahlergedenktag 2024 ist am Donnerstag, den 11. Juli. Ab 11:08 Uhr arbeiten die Bürger dann wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen haben sie rein rechnerisch in Form von Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt.

Wer in Zukunft beruflich erfolgreich sein will, muss sich davon verabschieden, dass seine Karriere nur geradeaus und nach oben verlaufen wird. Denn mit flacheren Hierarchien sind auch die Sprossen auf der Erfolgsleiter weniger geworden. Zeit zum Umdenken - aber kein Grund zu verzweifeln. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Drucken, Telefonieren, Mailen: Private Dinge während der Arbeitszeit zu erledigen, kann Konsequenzen haben. Doch wie sieht es bei der Nutzung von Dienstgeräten wie Laptop oder Handy für private Angelegenheiten aus?

Mails checken am Pool, Videocall aus dem Hotelzimmer, Telefonieren auf dem Campingplatz - zwei Drittel der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind währenddessen auch beruflich erreichbar.

In den Sommermonaten steht für viele Beschäftigte ein langer Urlaub an. Erholung pur! Aber was, wenn die Chefin anruft? Oder man plötzlich krank wird? Wissenswertes zu Arbeitsrecht und Urlaub.

Kommen noch neue Regeln für die Arbeitszeit und deren Aufzeichnung in Deutschland? In der Realität wird meist schon aufgezeichnet - trotzdem hält die Debatte an.

Hoteliers und Gastronomen, die Registrierkassen mit zertifizierter technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) nutzen, müssen die Geräte ab Januar 2025 dem zuständigen Finanzamt melden. Eine Meldung der Registrierkassen ist jetzt auch auf elektronischem Weg möglich.

Die Tourismuswirtschaft im Norden schätzt ihre Aussichten wieder etwas schlechter ein. Neben den Dauerthemen Kosten und Personalmangel treibe sie auch die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen um, so ein Konjunkturreport der IHK.

Nach prozentual zweistelligen Zuwächsen im vergangenen Jahr ist der Hessen-Tourismus weiter auf Erholungskurs. In den ersten drei Monaten des Jahres habe sich der positive Trend fortgesetzt, teilte eine Sprecherin der Hessen Agentur auf Anfrage mit. Allerdings können Gastronomie und Hotels davon kaum profitieren.