Umfrage: Viele Arbeitnehmer hätten wegen Coronavirus gern Homeoffice

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Arbeitnehmer in Deutschland möchten einer Umfrage zufolge angesichts der Coronavirus-Epidemie lieber im Homeoffice arbeiten. 38 Prozent der von der Unternehmensberatung PwC Strategy& befragten Arbeitnehmer sagten, sie wünschten sich von ihrem Betrieb bessere Möglichkeiten, vorsichtshalber zu Hause zu arbeiten. Aktuell hatten demnach nur 14 Prozent der Befragten eine erweiterte Homeoffice-Möglichkeit.

Gut ein Drittel der Befragten verzichtet in den nächsten Wochen grundsätzlich auf die Teilnahme an externen Meetings, Kongressen und Veranstaltungen. Weitere 19 Prozent sagen, sie würden gern verzichten, wenn ihr Arbeitgeber dies zulasse. Auf der anderen Seite sagte jeder Vierte, er habe keine Angst vor einer Ansteckung.

Weit verbreitet in den Betrieben sind Informationen zur Hygiene und die Ausgabe von Desinfektionsmitteln. Aber nur 19 Prozent der befragten Arbeitnehmer sagten, die Vorschriften zur Reiseplanung seien geändert worden. Knapp die Hälfte erwartet, dass ihr Unternehmen die Schutzmaßnahmen in nächster Zeit ausweiten wird.

PwC Strategy& hatte vergangene Woche 716 Arbeitnehmer in Deutschland befragt, die bevölkerungsrepräsentativ nach Alter, Geschlecht und Region ausgewählt worden sind.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?