Urlaubsgeld für fast jeden zweiten Tarifbeschäftigten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Fast die Hälfte aller Tarifbeschäftigten in Deutschland (46,8 %) erhalten im Jahr 2024 Urlaubsgeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bekommen sie durchschnittlich 1 644 Euro brutto für die Urlaubskasse. Das sind 2,6 % oder 42 Euro mehr als im Vorjahr (1 602 Euro).

Im Vergleich dazu erhöhten sich die Preise für Pauschalreisen von Mai 2023 bis Mai 2024 um 5,6 %. Mit durchschnittlich 1 692 Euro erhalten Tarifbeschäftigte in den westlichen Bundesländern rund 41,5 % oder 496 Euro mehr Urlaubsgeld als Tarifbeschäftigte in den östlichen Bundesländern (1 196 Euro).
 

Anteil der Tarifbeschäftigten mit Urlaubsgeldanspruch variiert

Bei Betrachtung der einzelnen Branchen fällt sowohl die Höhe des tariflich vereinbarten Urlaubsgelds als auch der Anteil der Beschäftigten, die laut Tarifvertrag Anspruch auf Urlaubsgeld haben, sehr unterschiedlich aus. Dabei können in eine Branche auch mehrere Tarifverträge einfließen. Das höchste Urlaubsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Jahr 2024 im Bereich „Informationsdienstleistungen“. Von den hier durchschnittlich gezahlten 3 769 Euro profitieren allerdings nur 35,4 % der Tarifbeschäftigten. Ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt liegt das tarifliche Urlaubsgeld unter anderem in den Bereichen „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ mit 3 138 Euro und „Maschinenbau“ mit 2 982 Euro. In beiden Bereichen wird das Urlaubsgeld an alle Tarifbeschäftigten gezahlt. 

Nahe am Durchschnitt liegt das tarifliche Urlaubsgeld beispielsweise in den Bereichen „Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten“ (1 656 Euro) und „Herstellung von Möbeln“ (1 636 Euro). In diesen beiden Bereichen erhalten 63,6 % beziehungsweise 83,1 % der Tarifbeschäftigten Urlaubsgeld. 

Das niedrigste Urlaubsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“. Hier erhalten nahezu alle Tarifbeschäftigte (98,7 %) ein Urlaubsgeld in Höhe von durchschnittlich 326 Euro. Auch im Bereich „Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten“ gibt es mit 361 Euro ein unterdurchschnittliches Urlaubsgeld. Hier haben 76,3 % der Tarifbeschäftigten einen Urlaubsgeldanspruch. In der Branche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ erhalten die Tarifbeschäftigten kein Urlaubsgeld. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat im ersten Halbjahr weniger Umsatz gemacht als ein Jahr zuvor - obwohl mehr Gäste im Land waren. Der Tourismusverband sieht mehrere Gründe dafür.

Schon jetzt machen sich viele bei Dunkelheit auf den Weg zur Arbeit. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)​​​​​​​ rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr. Und das aus gutem Grund.

Macht bald die Künstliche Intelligenz meinen Job? Und werde ich im Homeoffice komplett abgehängt? Den schnellen Veränderungen in der Arbeitswelt blicken viele mit Sorge entgegen, so eine Umfrage.

Das Jahr 2025 bietet, dank der Feiertage am Donnerstag und Freitag, viele Möglichkeiten für ein langes Wochenende. Mit einer geschickten Planung können Arbeitnehmer ihre freie Zeit maximieren - es sei denn, der Chef setzt andere Prioritäten.

Eigentlich sind Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitnehmer bei Reisen ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung einzuholen. Arbeitnehmer haben diese mitzuführen. Jetzt hat das Ministerium für Arbeit und Soziales ein Merkblatt hierzu aktualisiert und sieht „keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, eine A1-Bescheinigung in dem EU-Mitgliedsstaat mitzuführen“.

Wer immer wieder zu spät kommt oder unentschuldigt fehlt, riskiert eine Abmahnung vom Arbeitgeber - mit potenziellen Folgen. Sie wird in der Regel in die Personalakte aufgenommen, kann die Chancen auf eine Beförderung beeinträchtigen und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen. 

Während sich viele mit dem Eintritt in den Ruhestand am gesetzlichen Renteneintrittsalter orientieren, zeigt die aktuelle SumUp-Händlerumfrage, dass ein erheblicher Teil der Selbstständigen plant, auch über dieses Alter hinaus zu arbeiten.

Die Umsatzlage im Gastgewerbe blieb im gesamten ersten Halbjahr 2024 angespannt. Das zeigen die zeitverzögert veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts: Auch wenn die Umsätze nominal 10,7 Prozent über dem Vorcoronaniveau des ersten Halbjahrs 2019 lagen, blieb unter dem Strich ein reales Umsatzminus von 12,1 Prozent.

Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg sind gezahlte Zuschüsse im Rahmen der Corona-Soforthilfen beitragspflichtig. Das gilt selbst dann, wenn die Soforthilfen später zurückgezahlt werden müssen, weil die Voraussetzungen für die Zahlung der Sofort-Hilfen nicht gegeben waren.

Auch im September haben in Deutschland deutlich mehr Unternehmer den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der angemeldeten Verfahren um 13,7 Prozent im Vergleich zum September 2023.