Urteil: Fluggsellschaft muss wegen Verspätung Hotelkosten zahlen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn sich ein Flug deutlich verspätet, steht den Passagieren häufig eine Entschädigung zu. Doch die Airline muss darüber hinaus auch Hotelkosten zahlen, falls Reisende ihr Ziel erst spät nachts erreichen und dann nur unter großen Schwierigkeiten und mit viel Wartezeit nach Hause kommen würden.

Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht jetzt in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Ausgabe 3/2020) berichtet.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Rückflug aus Griechenland, der sich deutlich verspätete. Die Maschine konnte in Düsseldorf wegen des Nachtflugverbots nicht mehr landen. Der Kläger und seine Familie wurden stattdessen nach Köln/Bonn geflogen und nahmen sich dort ein Hotelzimmer. Von der Fluggesellschaft verlangten sie neben einer Ausgleichszahlung nach EU-Recht auch die Erstattung der Hotelkosten.

Die Airline zahlte der Familie zwar 1600 Euro Entschädigung für die Verspätung, übernahm zunächst jedoch nicht die Übernachtung. Laut Gericht musste sie das aber. Der Grund: Die Familie hätte nach ihrer Ankunft um 22:20 Uhr in Köln/Bonn noch drei Stunden auf einen Zug warten müssen, der sie an ihr Ziel Minden gebracht hätte. Das sei in diesem Fall nicht zumutbar gewesen. Es sei auch nicht möglich, die 1600 Euro Entschädigung auf den Schadenersatz anzurechnen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?

Es beginnt harmlos – ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl. Doch was passiert, wenn das lockere Politik-Gespräch am Arbeitsplatz in hitzige Debatten mit extremen Positionen umschlägt?

Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2024 findet wieder die Aktionswoche: Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Bundesweite Mitmach-Aktionen rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ sollen zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen motivieren.

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.

Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.

Um das Gehalt aufzustocken, kann sich neben dem eigentlichen Hauptberuf noch ein Minijob eignen. Oder vielleicht sogar mehrere? Folgendes sollten Sie dazu wissen.

Viele der rund 1,2 Millionen Azubis machen einer Umfrage zufolge regelmäßig Überstunden. Angehende Köchinnen und Köche leisten demnach mit durchschnittlich 6,1 Überstunden pro Woche die meiste Mehrarbeit gefolgt von Hotel-Azubis.

Ist der Arbeitsplatz vom Wohnsitz weit entfernt, haben Arbeitnehmer manchmal eine zweite Wohnung in der Nähe vom Job. Welche Kosten für Heimfahrten sie bei der Steuererklärung geltend machen können.