Urteil: Krankschreibung nach Kündigung kann Gehalt kosten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer kündigt und sich während der gesamten Kündigungsfrist krankschreiben lässt, muss damit rechnen, dass er keine Entgeltfortzahlung erhält. Dafür muss der Arbeitgeber allerdings Tatsachen vorbringen, die beweisen, dass Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers berechtigt sind. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor (AZ: 2 Sa 203/22).

Im konkreten Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist, kündigte eine Frau ihr Arbeitsverhältnis - und bat direkt im Kündigungsschreiben um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung und der Arbeitspapiere an ihre Wohnanschrift. Ab dem Tag, auf den das Kündigungsschreiben datiert war, erschien sie nicht mehr zur Arbeit und reichte bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses durchgehend Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein. Der Arbeitgeber zahlte daraufhin keine Entgeltfortzahlung.

Während die Zahlungsklage der Frau vor dem Arbeitsgericht Lübeck (Az.: 5 Ca 973/22) noch Erfolg hatte, sah das vor dem in zweiter Instanz mit dem Fall befassten Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein anders aus. Dieses wies die Zahlungsklage ab.

In seiner Entscheidung verwies das Gericht zunächst auf den hohen Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Dieser kann aber nicht nur dann erschüttert werden, wenn sich ein Arbeitnehmer in Zusammenhang mit seiner Kündigung einmal zeitlich passgenau bis zum Ablauf der Kündigungsfrist krankschreiben lässt. Bei einer Gesamtbetrachtung ist er auch dann erschüttert, wenn die Krankschreibung mit mehreren Bescheinigungen genau auf den Entgeltfortzahlungszeitraum passt, und sich aus dem Kündigungsschreiben ergibt, dass der Verfasser von vornherein nicht mehr mit seiner Anwesenheit rechnet.

Gelingt es dem Arbeitgeber den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, ist es dann Sache des Arbeitnehmers, konkrete Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die den Schluss auf eine Erkrankung zulassen.

Im konkreten Fall konnte die Klägerin das Gericht allerdings nicht von ihrer Arbeitsunfähigkeit überzeugen. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat sie demnach nicht.

Die Revision ist nicht zugelassen worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Es wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az.: 5 AZN 389/23). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Deutschland waren 25- bis 64-Jährige mit mittlerem Bildungsabschluss im Jahr 2023 deutlich häufiger erwerbstätig als im OECD-Durchschnitt. Die höchsten Quoten für Personen mit mittlerem Bildungsstand wiesen Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen auf.

In Zeiten von mobilem Arbeiten, Telearbeit und Heimarbeitsplätzen kann die ausreichende Zahl an Ersthelfern im Betrieb zur organisatorischen Herausforderung werden. Wie Erste Hilfe, Alarmierung und Rettungskette trotzdem funktionieren, verrät die BGN.

Heftige Erkältung oder Magen-Darm-Infekt - wer zu krank ist, um zu arbeiten, kann sich krankschreiben lassen. Dafür muss man sich nicht unbedingt ins Wartezimmer seines Arztes schleppen.

Ob beim Start in einen neuen Job oder während einer laufenden Anstellung – es kommt vor, dass der Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis anfordert. Aber sind Arbeitnehmer tatsächlich verpflichtet, dem nachzukommen?

Eine neue Studie von Hilton zeigt, dass die Deutschen fleißiger Treuepunkte sammeln als je zuvor. Fast zwei Drittel (65 Prozent) der Deutschen haben zwei oder mehr Kundenkarten. Millennials sind die fleißigsten Sparer. Lockende Gratisangebote sind die treibende Kraft.

Aufhören oder weitermachen? Woran man merkt, dass man zu alt für den Job ist - und welche Wege es in den Ruhestand gibt: Experten zeigen unterschiedliche Wege auf.

Nach der Rezession 2023 sehen Wirtschaftsforscher die deutsche Wirtschaft auf der Stelle treten: Die Industrie schrumpft, die Hoffnung auf eine Erholung durch mehr Exporte und Konsum ist zerstoben.

Hier eine Pizza, da ein Eis - statt Obst und Gemüse. Die Ernährung vieler Kinder weicht einer Analyse zufolge teils deutlich von den Empfehlungen ab. Das kann fatale Folgen haben, warnen Fachleute.

Ransomware hat sich in Deutschland zu einem lukrativen Geschäftszweig für Cyberkriminelle entwickelt. In den vergangenen zwölf Monaten wurden 6 von 10 Unternehmen auf diese Weise angegriffen.

Trotz Digitalisierung und Automatisierung müssen immer noch viele Menschen in ihrem Job harte körperliche Arbeit verrichten. Im Gastgewerbe sind es rund 40 Prozent der Erwerbstätigen, die schwer schuften müssen.