Von Stechuhr bis Nachtarbeit: Kontroverse um Urteile des Bundesarbeitsgerichts

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitszeitmodelle wie Homeoffice und mobiles Arbeiten sind nach Auffassung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Inken Gallner, nach dem «Stechuhr-Urteil» der höchsten deutschen Arbeitsrichter nicht passé. «Das Urteil schafft Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht ab», sagte Gallner bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt. Sie reagierte damit auf Kritik von Arbeitgeberverbänden wie Gesamtmetall an der BAG-Entscheidung, nach der bereits jetzt eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland besteht. Für dieses Jahr kündigte sie weitere Grundsatzurteile an.

Der Erste Senat, dem Gallner vorsteht, war im September 2022 vorgeprescht und hatte in einem Grundsatzurteil erklärt, in Deutschland bestehe eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das gelte schon jetzt - unabhängig von der geplanten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes, betonte Gallner. «Das Ob ist entschieden. Das Wie der Arbeitszeiterfassung liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.»

Auswirkungen habe das Urteil quasi auf alle rund 41 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland. «Die Entscheidung ist ein Politikum», räumte Gallner ein. Die äußerst strittige Debatte derzeit sei darum erwartbar gewesen - zumal das Urteil mit dem deutschen Arbeitsschutzgesetz begründet wurde. Nach Ansicht von Gallner schränkt die Zeiterfassung flexible Arbeitszeitmodelle nicht ein. Auch bei ihnen würden Regeln wie die elfstündige Ruhezeit pro Tag gelten.

Die Gerichtspräsidentin kündigte weitere Grundsatzurteile in diesem Jahr an. Es gehe vor allem um die Höhe von Nachtarbeitszuschlägen, aber auch um Diskriminierungsfälle im Job.

Zu dem Streit um Nachtarbeitszuschläge in Branchen wie der Getränke- und Lebensmittelindustrie lägen allein beim Bundesarbeitsgericht rund 400 Fälle vor. Nach Schätzungen seien es etwa 6000 Fälle bei den Arbeitsgerichten der Bundesländer. Die erste Entscheidung, bei der es um den Getränkekonzern Coca-Cola gehe, werde voraussichtlich am 22. Februar fallen, sagte Gallner.

Beantwortet werden solle die Frage, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Oft deutlich höhere Zuschläge für Arbeitnehmer, die nur selten Nachtarbeit erledigen, sorgen seit Jahren für Auseinandersetzungen in vielen deutschen Unternehmen. «Das wird 2023 eines der großen Themen am Bundesarbeitsgericht», so die Präsidentin.

Mehrere Klagen lägen zum Antidiskriminierungsrecht vor. Es stimme sie hoffnungsvoll, dass sich immer mehr Menschen, die sich diskriminiert sehen, den Weg durch die Arbeitsgerichtsinstanzen nehmen, sagte Gallner. «Arbeitnehmer trauen sich zu klagen.» Das sei möglicherweise auch dem stabilen Arbeitsmarkt zu verdanken.

Es gehe unter anderem um eine Benachteiligung wegen der Religion - konkret um eine Erzieherin, die auf einem Kopftuch bestehe. Ein weiterer Fall befasse sich mit Nachteilen für Teilzeitbeschäftigte bei Betriebsrenten. Bereits im Februar gehe es um eine Frau, die bei gleicher Tätigkeit weniger als ihre männlichen Kollegen verdiene.

Beim BAG waren 2022 insgesamt 1266 Fälle eingegangen - ein Rückgang gebenüber dem Jahr zuvor mit 1521 Fällen. 1283 Fälle - teils aus Vorjahren - wurden erledigt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.