Wann darf der Arbeitgeber beim Aussehen mitreden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Von der Hosenfarbe bis zu den Fingernägeln: Grundsätzlich dürfen Beschäftige selbst entscheiden, wie sie bei der Arbeit aufkreuzen. Teils aber können Arbeitgeber mitreden, wenn es um das Auftreten ihrer Mitarbeitenden geht. Wie weit reicht dieses Recht? 

Eine wichtige Einschränkung: Arbeitgeber dürfen nur mit einer guten Begründung Vorgaben zum Aussehen ihrer Mitarbeitenden machen, so Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Dabei geht es um die Abwägung zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und dem grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten.

Hygienische Gründe und Sicherheitsvorschriften

Unter bestimmten Bedingungen - etwa aus hygienischen Gründen oder wegen der geltenden Sicherheitsvorschriften - kann das Direktionsrecht des Arbeitgebers Vorgaben zum Aussehen umfassen. Auch eine einheitliche Corporate Identity könne zur Einführung einer Dienstuniform führen, so der Fachanwalt weiter.

Wer Kundenkontakt hat, muss den Angaben zufolge möglicherweise ebenfalls strengere Vorgaben einhalten. Solche Vorschriften seien in der Regel wirksam, solange sie das Privatleben nicht beeinträchtigen. 

Eine weitere Maßgabe für Arbeitgeber: Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild dürfen nicht diskriminierend sein. Zum Beispiel darf nicht ohne Weiteres das Tragen religiöser Symbole verboten werden. Auch darf ein Arbeitgeber nicht alle weiblichen Mitarbeiter dazu zwingen, Röcke oder hohe Schuhe zu tragen, wenn das nicht auch für die männlichen Mitarbeiter vorgeschrieben ist.

Gesellschaftsnormen ändern sich

Bei der Frage, was als angemessen gilt und was nicht, spielen auch gesellschaftliche Vorstellungen eine Rolle. Und die können sich mitunter schnell ändern. Das zeigt sich etwa bei Tattoos, Bärten oder bestimmten Frisuren. Viele Fälle, in denen Gerichte zur Angemessenheit bestimmter Äußerlichkeiten entschieden haben, lassen sich deshalb auch nicht einfach auf die heutige Zeit übertragen.

Im besten Fall finden sich die Vorgaben zu Kleidervorschriften und Co. im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wer sich dann widersetzt, riskiert unter Umständen eine Kündigung oder Abmahnung. Wichtig: Der Betriebsrat hat bei Regelungen über eine einheitliche Dienstkleidung ein Mitbestimmungsrecht, so Görzel. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-pfälzische Restaurants und Beherbergungsbetriebe haben in den ersten neun Monaten des Jahres weniger Umsätze gemacht als im selben Zeitraum 2023. Bergauf ging es hingegen bei den Mitarbeitern.

Für die Gen Z, also die zwischen 1997 und 2012 geborenen Jahrgänge, ist gesundes und bezahlbares Essen am Arbeitsplatz ein bedeutendes Kriterium bei der Arbeitsplatzwahl. Das ist eine der Erkenntnisse einer Studie des Münchner Unternehmens Foodji.

Deutschlands Arbeitsmarkt braucht laut einer Studie viel mehr Zuwanderung als bisher. Es geht um Kräfte im sechsstelligen Bereich. Barrieren müssten weg - dazu gehört auch Diskriminierung in Top-Jobs.

Ein Minijob in der Elternzeit bringt Vorteile – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Nicht jede Art von Minijob lässt sich während der Elternzeit ohne Weiteres ausüben. Was dabei beachten werden sollte.

Die nach wie vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen sorgen dafür, dass für Unternehmen mitunter kein Weg an betriebsbedingten Kündigungen von Mitarbeitenden vorbeiführt. Doch wie werden solche Kündigungen rechtssicher und wirksam ausgesprochen?

Nach einem ordentlichen Sommer sind viele Gastronomen und Hoteliers in Niedersachsen zufrieden mit der Saison. Doch der Ausblick besorgt die Tourismusbranche - das liegt laut einer Umfrage vor allem an zwei Gründen.

Ausweislich der aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben sich im gerade abgelaufenen Berichtsjahr 2023/2024 erneut mehr junge Menschen um einen Ausbildungsplatz in den gastgewerblichen Berufen beworben.  Einstellungen sind auch im Herbst und Winter noch möglich. Darauf weist der DEHOGA Bundesverband hin.

Wer bekommt an den Feiertagen frei? Wann gibt es Zuschläge und Geschenke? Hier sind arbeitsrechtliche Regeln, die Sie rund um Weihnachten parat haben sollten.

Corona-Krise, Energiepreisschock, Konjunkturflaute: Immer mehr Unternehmen in Deutschland geben auf. Für das Gesamtjahr deutet sich eine deutliche Steigerung der Insolvenzzahlen an.

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt hat sich in ihrem Masthuhn-Report zum dritten Mal mit dem Tierwohl beschäftigt. Dabei stehen in diesem Jahr neben der Systemgastronomie erstmals auch der Lebensmitteleinzelhandel, Contract Caterer und Hersteller im Fokus.