Wann ist eine Urlaubssperre möglich?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt, kann das für viele Mitarbeiter ärgerlich sein, vor allem, wenn sie gerade für diesen Zeitraum ihren Urlaub geplant hatten. Doch stellt sich die Frage: Darf eine Chefin oder ein Chef den Urlaub tatsächlich verweigern, etwa aufgrund eines wichtigen Auftrags oder wenn ein Mitarbeiter häufig krank ist?

«Arbeitgeber dürfen eine Urlaubssperre verhängen, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt», so die Fachanwältin fürs Arbeitsrecht Patrizia Antoni auf dem Unternehmer-Portal «Impulse.de». Etwa eine längere Krankheitsphase eines Mitarbeiters rechtfertigt keine Urlaubssperre, da jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat, der auch bei Krankheit bestehen bleibt. 

Wann der Arbeitnehmer eine Urlaubssperre anordnen kann

Eine Urlaubssperre kann laut Antoni aber in bestimmten Situationen gerechtfertigt sein. Beispielsweise, wenn ein Unternehmen durch die rasche Abwicklung eines wichtigen Auftrags eine drohende Insolvenz abwenden möchte, kann es nachvollziehbar sein, den Urlaub zu sperren. Auch in Krisensituationen, etwa bei plötzlicher hoher Nachfrage, dem Ausfall wichtiger Maschinen oder dringenden Softwareproblemen, kann eine Urlaubssperre notwendig werden, so Antoni. Das Gleiche gilt für Krankheitswellen, die den Betrieb erheblich beeinträchtigen.

Ebenso können wichtige Fristen oder Termine eine Rolle spielen, zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter für einen entscheidenden Kundentermin benötigt wird und der einzige Kollege, der sie unterstützen könnte, bereits im Urlaub ist. Auch saisonale Hochzeiten wie Weihnachten im Einzelhandel oder der Jahresabschluss in Unternehmen können es laut Antoni erforderlich machen, den Urlaub einzuschränken. Schließlich können auch zu viele gleichzeitige Urlaubsanfragen dazu führen, dass das Geschäft stillzustehen droht – in diesem Fall ist es ebenfalls legitim, eine Urlaubssperre zu verhängen.

Aber: Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber die Gründe für eine Urlaubssperre transparent kommunizieren und dabei die Rechte der Arbeitnehmer wahren. Laut Antoni gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Dauer einer Urlaubssperre; sie kann von einem einzigen Tag bis hin zu mehreren Monaten variieren, je nach betrieblichem Bedarf. Dennoch müssen Arbeitgeber den Urlaubsanspruch ihrer Mitarbeiter respektieren, da ein langanhaltender oder unbegrenzter Urlaubsstopp die Arbeitnehmerrechte erheblich beeinträchtigen kann. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Menschen in Deutschland essen so viele Kartoffeln wie lange nicht. Der Pro-Kopf-Verbrauch ist zuletzt von 55,7 auf 63,5 Kilo gestiegen. Dies ist der höchste Wert seit 2011/2012.

Muss man sich mit Schnupfen und Husten ins Büro schleppen? Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Wie Sie einen guten Umgang finden - auch im Kollegenkreis.

Durch erhöhte Anforderungen müssen Angestellte 22 Prozent ihrer Arbeitszeit für bürokratische Tätigkeiten aufwenden. Dies geht aus einer Umfrage des ifo Instituts unter Führungskräften in Deutschland hervor.

Die Fluggesellschaften dürften nach einer Prognose ihres Dachverbands in diesem Jahr im Durchschnitt nur rund 6 Euro pro Passagier Nettogewinn machen. Passagiere müssten sich bei weiter wachsenden Kosten auf höhere Ticketpreise einstellen.

Der neue Bierkulturbericht der Brau Union Österreich beleuchtet die aktuelle Lage im Konsum- und Kaufverhalten der Menschen in Österreich: Alkoholfreies Bier, Bio-Bier und innovative Mehrweg-Gebinde liegen demnach voll im Trend.

Ob Reinigungshilfe oder Servicekraft im Restaurant: Viele solcher Arbeitskräfte machen das nur auf Minijob-Basis - und die meisten von ihnen sind Frauen.

Im laufenden Jahr sind die Gehälter vieler Tarifbeschäftigter kräftig gestiegen. Doch die Teuerung aus den vergangenen Jahren ist nur zum Teil wettgemacht.

Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Teilzeit - vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich jetzt ändern.

«Verplant bitte zeitnah alle Urlaubstage für das Jahr 2025.» Mit einer solchen Aufforderung vom Arbeitgeber können nicht alle Beschäftigten gut leben. Darf der Arbeitgeber das verlangen?

Die Beschäftigten in Deutschland haben im dritten Quartal 2024 so wenige Überstunden geleistet wie noch nie. Im Schnitt machte jeder und jede Beschäftigte demnach 3,3 bezahlte und 3,9 unbezahlte Überstunden.