Wann sind Reisekosten zu Weiterbildungen absetzbar?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für das Finanzamt ist entscheidend, ob Arbeitnehmer während einer Weiterbildung arbeiten oder nicht. Denn die Hin- und Rückfahrt steuerlich geltend machen, können Arbeitnehmer nur im ersten Fall.

Findet die Weiterbildung im bezahlten oder unbezahlten Urlaub statt und erfolgt nicht nach Anordnung des Arbeitgebers, gilt der Ort der Weiterbildung als erste Tätigkeitsstätte. Die Fahrtkosten sind dann nur als Entfernungspauschale abzusetzen (ein Weg) und nicht als Reisekosten (beide Wege). Das entschied das Finanzgericht Niedersachsen in einem Urteil (Az.: 4 K 20/23), auf das der Bund der Steuerzahler hinweist.

Keine Aufforderung des Arbeitgebers

In dem konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer Fortbildungskurse für seine Meisterausbildung besucht. Der Arbeitnehmer nahm hierfür bezahlten oder unbezahlten Urlaub. Das Arbeitsverhältnis bestand weiter. Obwohl der Arbeitgeber Zuschüsse zur der freiwilligen Weiterbildung gab, kann der Kläger die tatsächlichen Ausgaben nicht als Reisekosten in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Der Grund: Die Weiterbildung fand nicht neben oder während einer ausgeübten Tätigkeit statt. Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer nicht explizit dazu aufgefordert, die Weiterbildung zu besuchen. Es handelte sich damit um eine freiwillige Vollzeitausbildung außerhalb des Dienstverhältnisses.

«Hätte der Arbeitgeber die Weiterbildung angeordnet, hätte eine Auswärtstätigkeit vorgelegen», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Reisekosten könnten dann steuerlich berücksichtigt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Man gibt in der Ausbildung sein Bestes, doch Feedback bleibt aus. Kein Lob, keine Kritik – das erschwert das Lernen. Wie Auszubildende mit fehlendem oder unprofessionellem Feedback umgehen können.

Das Leben in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren rasant verteuert. Viele Arbeitgeber federten das mit staatlicher Unterstützung etwas ab. Aber nicht alle Beschäftigten kamen in den Genuss.

Vor zwei Jahren wurden tausende Mahnschreiben an Unternehmen verschickt, die Google-Schriften auf ihren Websites nutzten. Nun gab es im Rechtsstreit um die Abmahnschreiben eine bedeutende Entwicklung zugunsten der Betroffenen.

Der DEHOGA Bundesverband weist auf im Umlauf befindliche, möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) hin. Dabei geht es vor allem um Plattformen die „AU ohne Arztgespräch“ anbieten.

Die positive Entwicklung auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt setzt sich fort und erreicht eine wichtige Marke: Laut Bundesagentur für Arbeit gab es in Hotellerie und Gastronomie erstmals wieder mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als im Vorkrisenjahr 2019. Das teilt der DEHOGA Bundesverband mit.

Beschäftigte in Deutschland haben laut einer Untersuchung der Techniker Krankenkasse 2023 so viele Arzneimittel verschrieben bekommen wie noch nie. Ganz vorn lagen dabei Herz-Kreislauf-Medikamente.

Da Cannabis in Deutschland mittlerweile legal ist und erwachsene Personen bis zu drei Pflanzen anbauen können, spielen immer mehr Bürger mit dem Gedanken, ihr Marihuana für den Eigenbedarf selbst anzubauen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, aber es gibt einiges zu berücksichtigen.

Kürzlich sind im Rahmen des „Sommer der Berufsausbildung“ so genannte 360°-Panoramen freigeschaltet worden, mit denen Jugendliche auf eine authentische Erkundungstour durch Berufsfelder gehen können.

Von Tastatur-Tracking bis Spionagesoftware: Technisch gesehen könnte jeder Schritt von Mitarbeitenden überwacht werden. Aber wie weit dürfen Arbeitgeber tatsächlich gehen, wenn es um Kontrolle geht?

Ohne Flurfunk und Fachgespräche: In manchen Unternehmen bilden Beschäftigte nur mit sich selbst ein Team. Das birgt Herausforderungen - gerade in Zeiten hybrider Arbeit. Wie man ihnen begegnet.