Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität hat Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.
Betrugsmasche 1: Rechnungen für "Gewinnspiel Dienstleistungsservice"
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität hat Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten, mit denen – mit einem vorgetäuschten Gerichtsschreiben - hohe Gebühren erhoben werden. Die Abrechnung erfolgt für einen nicht näher bezeichneten Mandanten aus einer angeblichen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag "Gewinnspiel Dienstleistungsservice". Die Forderung beläuft sich auf 968,69 EUR, zu zahlen per vorausgefülltem Überweisungsträger auf ein Konto in Großbritannien.
Das Schreiben enthält den blickfangmäßigen Hinweis „Gerichtsbeschluss“ - angeblich des Amtsgerichts Frankfurt am Main –, das offizielle Wappen des Landes Hessen sowie Aktenzeichen eingeleitet mit dem Kürzel USJ (angelehnt an das Kürzel UJs, das bei staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren vergeben wird, wenn sich die Ermittlungen gegen Unbekannt richten). Im rudimentären Briefkopf des Anschriftenfelds ist eine EURO KASSE Frankfurt genannt. Der vorausgefüllte Überweisungsträger weist als Zahlungsempfänger eine Quarke Media AG aus.
Ob und in welcher Höhe im konkreten Fall bereits ein Schaden entstanden ist, ist noch unbekannt. Der Schutzverband bittet Betroffene, sich bei ihm zu melden.
Betrugsmasche 2: Getränkeangebot aus Insolvenzmasse
In einer zweiten aktuellen Betrugsmasche werden potentielle Opfer – angeblich seitens einer Kanzlei aus Bitburg - per Mail angeschrieben, sie könnten aus der Insolvenzmasse eines Getränkemarkts günstig Ware beziehen. Diese soll dann per Vorkasse gezahlt werden. Laut Informationen aus unserem Mitgliederkreis wird in diesem Fall mit einem – auch laut zuständigem Amtsgericht - gefälschten Insolvenzbeschluss agiert. Tatsächlich existiert auch eine Kanzlei unter dem vorgegebenen Namen, diese gehört aber wohl ebenfalls zu den Geschädigten. Auch in diesem Fall bitten wir entsprechend um Vorsicht.