Was passiert, wenn der Chef plötzlich stirbt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sei es die inhabergeführte Bäckerei, ein Café oder ein Kiosk: Es gibt zahlreiche kleinere und größere Betriebe, die nur einen Geschäftsführer haben. Wenn der Chef oder die Chefin dann plötzlich stirbt, stellen sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betriebs viele Fragen. Allen voran: Was wird jetzt aus meinem Arbeitsverhältnis? 

Das Arbeitsverhältnis endet nach Angaben der Arbeiterkammer des Saarlandes in einem solchen Fall nicht automatisch, sondern geht zunächst auf mögliche Erben über. Sind keine Erben bekannt, werden sie durch das zuständige Nachlassgericht ermittelt. Die Erben entscheiden dann auch darüber, ob und wie der Betrieb weitergeführt wird. 

Betrieb wird nicht weitergeführt - was jetzt?

Soll der Betrieb nicht weitergeführt werden, endet das Arbeitsverhältnis trotzdem nicht automatisch. Es kann vielmehr nur durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag gelöst werden.

Bis dahin bleibt auch die Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestehen. Anweisungen geben laut Arbeitskammer die Erben, auf die der Betrieb übergegangen ist. Ist eine Weiterbeschäftigung aufgrund der neuen Situation gar nicht möglich, holen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich am besten rechtlichen Rat. Die Arbeitskammer empfiehlt aber in jedem Fall, den verantwortlichen Personen gegenüber, in beweisbarer Form, die eigene Arbeitskraft anzubieten.

Was tun, wenn kein Lohn mehr kommt?

Wird aufgrund des Todesfalls kein Lohn mehr gezahlt, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Erben kontaktieren, sofern sie bekannt sind - und den ausstehenden Lohn einfordern, empfiehlt die Arbeitskammer. Im Zweifel müsse ein Nachlasspfleger eingesetzt werden, der die weiteren Schritte durchführt. 

Ist der Betrieb aufgrund der neuen Situation zahlungsunfähig, besteht zudem unter Umständen Anspruch auf Insolvenzgeld für bis zu drei Monate vor Eröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit 2022 sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten in Deutschland deutlich angestiegen. Eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim​​​​​​​ zeigt, dass wesentlich für diese Zunahme eine verbesserte statistische Erfassung der Krankheitstage ist.

Eine neue Studie der Universität Cambridge legt nahe, dass die steigende Anzahl an Häusern und Wohnungen, die über Airbnb kurzfristig vermietet werden, in London zu einer erhöhten Kriminalitätsrate führt. Insbesondere Einbrüche und Raubüberfälle treten vermehrt auf.

Deutschland ist der mit Abstand größte Markt für pflanzliche Lebensmittel in Europa und baut seinen Vorsprung noch weiter aus. Trotz der Zuwächse machen die pflanzenbasierten Optionen bislang nur einen kleinen Teil des gesamten Marktes aus.

Wie ergeht es den deutschen Gastbetrieben nach den Pandemiejahren? Was können Unternehmen tun, um sich weiter zu verbessern? TREUGAST und ETL ADHOGA gehen der Frage in ihrem geplanten Betriebsvergleich 2024 nach. Gastgeber, die sich beteiligen, erhalten ein kostenfreies Exemplar.

Wer an bayerisches Essen denkt, hat schnell Bilder von Haxn, Würsten und Braten im Kopf. Eine Studie zeigt nun allerdings, dass sich nicht nur auf den Tellern im Freistaat viel verändert hat.

Krankheitsausfälle im Job sind nach einer Auswertung der DAK-Gesundheit auch im Sommer auf einem hohen Stand geblieben. Fast ein Drittel der Erwerbstätigen war demnach im Zeitraum von Juli bis einschließlich September mindestens einmal krankgeschrieben.

Ein Arbeitsvertrag für ein Jahr: Für viele ein guter Einstieg in den Beruf. Auf lange Sicht aber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis für Unsicherheit und Stress sorgen. Was ist erlaubt?

Schwimmbecken voller Wein, Exportschlager Liebfrauenmilch, Glykol-Skandal und Riesling-Boom: Das Deutsche Weininstitut blickt auf 75 bewegte Jahre - und sieht neue Herausforderungen.

Nicht selten passiert es, dass der Arbeitgeber kündigt und Beschäftigte dann freistellt. Aber was bedeutet das für den Urlaubsanspruch? Diesen Sonderfall bei Krankheit sollten Sie kennen.

Der Arbeitgeber hat eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.