Weihnachtsgeld: Was am Ende wirklich auf dem Konto landet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Knapp 3.000 Euro - brutto: So viel Weihnachtsgeld bekommt der Großteil der Tarifbeschäftigten im Schnitt. Das hat das Statistische Bundesamt ermittelt. Was sich zunächst nach viel anhört, schrumpft aber auf dem Lohnzettel gehörig zusammen. Immerhin unterliegt auch das Weihnachtsgeld üblichen Steuer- und Sozialabgaben. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) zeigt anhand eines Beispiels, was unter dem Strich übrig bleibt.

Ein kinderloser Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse 1 verdient monatlich 3.500 Euro brutto. Er ist gesetzlich renten- und krankenversichert, leistet einen Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent und zahlt keine Kirchensteuer. Im November erhält er von seinem Arbeitgeber ein zusätzliches Weihnachtsgeld in Höhe von 2.000 Euro.

Knapp die Hälfte geht weg

Ohne das Weihnachtsgeld beträgt das Jahresbrutto des Arbeitnehmers in der Beispielrechnung 42.000 Euro.

  • Darauf würden nach Berechnung des Lohnsteuerrechners des Bundesfinanzministeriums 5.281 Euro an Steuern fällig.
  • Mit dem Weihnachtsgeld erhöht sich das Jahresbrutto des Arbeitnehmers auf 44.000 Euro, seine Steuerlast wächst auf 5.768 Euro an.
  • Die Differenz der beiden Steuerbeträge liegt bei 487 Euro. Das ist genau der Betrag, der dem Mann an Steuern von seinem Weihnachtsgeld einbehalten wird.

Abgezogen werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die auch auf das Weihnachtsgeld zu leisten sind.

  • Die Beiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung addieren sich in dem Beispiel auf rund 21 Prozent
  • Was das Weihnachtsgeld um weitere 420 Euro schmälert.
    Bleiben am Ende von der 2.000 Euro-Sonderzahlung also nach Abzug der 487 Euro Lohnsteuer und der 420 Euro Sozialabgaben noch rund 1.093 Euro übrig.

Der VLH zufolge brauchen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar nicht unbedingt so genau zu berechnen. Beschäftigte können davon ausgehen, dass ihnen üblicherweise etwas mehr als die Hälfte des zugesicherten Weihnachtgelds auch tatsächlich überwiesen wird.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die schwache Wirtschaftsentwicklung schlägt sich am Arbeitsmarkt nieder. Unternehmen werden bei Neueinstellungen vorsichtiger. Offene Stellen gibt es eher im Tourismus als in der Industrie.

Echte Fans reisen viele Stunden zu einem Festival oder einem Fußballspiel. Doch laut einer Umfrage sinkt bei den Deutschen die Bereitschaft, sich für ein Event lange ins Auto oder einen Zug zu setzen.

Arbeiten, wenn ein Großteil der Beschäftigten frei hat: Nachts oder an Sonn- und Feiertagen Dienst zu haben, ist für viele eine Belastung. Wann es dafür Zuschläge zum Lohn gibt.

Der KI-Chatbot als heimlicher Kollege? In rund jedem dritten Unternehmen in Deutschland nutzen Beschäftigte generative Künstliche Intelligenz wie ChatGPT & Co. mit ihrem privaten Account jenseits der Firmen-IT.

Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen erhalten alle wirtschaftlich Tätigen ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten, neben ihrer Steuer-Identifikationsnummer, zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Seit dem 1. November 2024 gilt wieder eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitskräfte. Bundeseinheitlich gilt dann ein Mindeststundenentgelt von 14,00 Euro. Ab 1. März 2025 steigt es auf 14,53 Euro. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Eigentlich war der Urlaub lange genehmigt, doch jetzt ist das halbe Team krank - und der Arbeitgeber will die freien Tage zurücknehmen. Aber geht das so einfach? Eine Arbeitsrechtsexpertin klärt auf.

Ju­gend­li­che zwi­schen 16 und 18 Jah­ren ver­brin­gen wie­der mehr Zeit im In­ter­net. 71,5 Stun­den sind sie der­zeit durch­schnitt­lich pro Wo­che on­line – das sind 1,6 Stun­den mehr als im Vor­jahr. Die In­ter­net­nut­zung stieg da­mit erst­mals seit dem Co­ro­na-Jahr 2020 wie­der an. Das In­ter­net wird ver­stärkt für Bil­dungs­an­ge­bo­te ge­nutzt.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 1,3 Prozent gesunken. Gegenüber dem August 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz real 12,6 Prozent niedriger.

Bei einem positiven Corona-Test mussten Arbeitnehmer in der Pandemie daheim bleiben. Wenn sie dabei keine Symptome hatten, hätten Unternehmen keinen Anspruch auf Entschädigung, befand nun ein Gericht.