Welche Urlaubsregeln bei Kurzarbeit gelten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zahlreiche Beschäftigte können aufgrund des anhaltenden Lockdowns nicht oder nur reduziert arbeiten - und erhalten weiter Kurzarbeitergeld. Können sie trotzdem Urlaub nehmen?

Ja. Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch während der Kurzarbeit Urlaub nehmen, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem FAQ. Der Urlaub werde dann vom Arbeitgeber mit Urlaubsentgelt in der üblichen Höhe vergütet.

Verhindern von Arbeitsausfall

Einschränkend ist zu sagen: Kurzarbeit dient dazu, einen Abbau von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Arbeitgeber bekommen Kurzarbeit deshalb in der Regel nur dann von der Agentur für Arbeit gebilligt, wenn sie alles getan haben, um einen Arbeitsausfall im Betrieb zu verhindern. Das kann in bestimmten Fällen bedeuten, dass Beschäftigte ihren Urlaub einsetzen müssen, bevor Kurzarbeitergeld bezahlt wird.

Laut Arbeitsagentur gilt das in jedem Fall, sollten noch übertragbare Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr bestehen - vorausgesetzt, vorrangige Urlaubswünsche zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs seitens der Beschäftigten stehen dem Einsatz des Urlaubs zum Verhindern des Arbeitsausfalls im Betrieb nicht entgegen.

Bestehende Urlaubsplanung für 2021 ist bindend

Und wie sieht es mit Urlaub aus dem laufenden Jahr aus? Bis zum 31. Dezember 2020 hatte die Bundesagentur für Arbeit aufgrund von Corona davon abgesehen, die Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr zur Vermeidung von Kurzarbeit einzufordern.

Seit dem 01. Januar 2021 gilt aber: Erholungsurlaub muss zur Vermeidung von Kurzarbeit laut Weisung der Bundesagentur für Arbeit wieder eingebracht werden. Das gilt, sofern die Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem nicht entgegenstehen. Diese Regel greift etwa auch dann nicht, wenn im Betrieb bereits eine Urlaubsplanung für 2021 besteht. Dann kann der Urlaub zu den geplanten Zeiten eingesetzt werden.

Ebenfalls wichtig: Bei sogenannter Kurzarbeit Null, wenn man also vorübergehend überhaupt nicht mehr arbeitet, kann sich der Urlaubsanspruch von Beschäftigten anteilig verringern, wie zuletzt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 6 Sa 824/20) gezeigt hat. Ruht die Tätigkeit während Kurzarbeit Null, erwerben Beschäftigte in dieser Zeit laut dem Gericht auch keine Urlaubsansprüche.


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?