Zahlreiche Beschäftigte können aufgrund des anhaltenden Lockdowns nicht oder nur reduziert arbeiten - und erhalten weiter Kurzarbeitergeld. Können sie trotzdem Urlaub nehmen?
Ja. Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch während der Kurzarbeit Urlaub nehmen, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem FAQ. Der Urlaub werde dann vom Arbeitgeber mit Urlaubsentgelt in der üblichen Höhe vergütet.
Verhindern von Arbeitsausfall
Einschränkend ist zu sagen: Kurzarbeit dient dazu, einen Abbau von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Arbeitgeber bekommen Kurzarbeit deshalb in der Regel nur dann von der Agentur für Arbeit gebilligt, wenn sie alles getan haben, um einen Arbeitsausfall im Betrieb zu verhindern. Das kann in bestimmten Fällen bedeuten, dass Beschäftigte ihren Urlaub einsetzen müssen, bevor Kurzarbeitergeld bezahlt wird.
Laut Arbeitsagentur gilt das in jedem Fall, sollten noch übertragbare Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr bestehen - vorausgesetzt, vorrangige Urlaubswünsche zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs seitens der Beschäftigten stehen dem Einsatz des Urlaubs zum Verhindern des Arbeitsausfalls im Betrieb nicht entgegen.