Wer wird im Arbeitszeugnis zuerst genannt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schon eine ungewöhnliche Reihenfolge in einer Aufzählung kann in einem Arbeitszeugnis ein versteckter Hinweis sein. Bei der Beurteilung der sozialen Fähigkeiten sei es wichtig, dass die Vorgesetzten zuerst genannt werden, erläutert die Rechtsberaterin Britta Clausen im Podcast «Ihr Recht» der Arbeitnehmerkammer Bremen.

So müsse es in der Formulierung zuerst heißen, dass jemand mit den Vorgesetzten gut zurechtgekommen ist, dann erst mit den Kollegen und anschließend mit Kunden, sofern mit Kunden zusammengearbeitet wurde. Stimmt diese Reihenfolge in der Aufzählung nicht, werden also zuerst die Kollegen erwähnt und erst dann der Vorgesetzte, so bedeute dies, dass man mit dem Vorgesetzten nicht richtig zurechtkam, sagt Clausen. 

Lob für Banalitäten ist schlechtes Zeichen

Ein Hinweis auf Pünktlichkeit ist auch eher nicht wohlwollend. «Von einem Arbeitnehmer wird prinzipiell erwartet, pünktlich zu sein», sagt Clausen. Am besten sollte Pünktlichkeit also gar kein Thema im Zeugnis sein. Lob für Banalitäten sei immer ein schlechtes Zeichen. 

Genauso ist «Sie war stets bemüht...» eine kritische Formulierung. Das klinge zwar zunächst positiv, es aber enthält die Kritik, dass jemand es nicht geschafft habe, die Anforderungen zu erfüllen. Ein «geselliger Umgang mit Kollegen» ist ebenfalls nicht positiv: Dies spiele auf Geschwätzigkeit oder sogar auf ein Alkoholproblem an.

Schließlich gibt es noch so etwas wie ein echtes verstecktes Zeichen, erklärt Clausen: Ein Strich neben einer Unterschrift könne bedeuten, dass der Zeugnisempfänger ein Gewerkschaftsmitglied ist. 

Berichtigung erbitten

Wer unpassende Formulierungen oder Hinweise im Zeugnis entdeckt, ist nicht machtlos. Der Arbeitnehmer kann dann vom Arbeitgeber eine Berichtigung erbitten, freundlich auf kritische Stellen oder Formalien hinweisen und einen korrigierten Entwurf beilegen, rät Clausen. Zugleich sei es ratsam eine Frist vom zwei oder drei Wochen zu setzen. Verweigert sich der Arbeitgeber einer Korrektur oder reagiert er nicht, gibt es die Möglichkeit einer Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Arbeitnehmer haben es schon fest eingeplant. Wenn es dann auf dem Konto landet, freut man sich trotzdem: das Urlaubsgeld. Neben der Landwirtschaft ist das Urlaubsgeld jedoch im Hotel- und Gaststättengewerbe relativ niedrig.

Man gibt in der Ausbildung sein Bestes, doch Feedback bleibt aus. Kein Lob, keine Kritik – das erschwert das Lernen. Wie Auszubildende mit fehlendem oder unprofessionellem Feedback umgehen können.

Das Leben in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren rasant verteuert. Viele Arbeitgeber federten das mit staatlicher Unterstützung etwas ab. Aber nicht alle Beschäftigten kamen in den Genuss.

Vor zwei Jahren wurden tausende Mahnschreiben an Unternehmen verschickt, die Google-Schriften auf ihren Websites nutzten. Nun gab es im Rechtsstreit um die Abmahnschreiben eine bedeutende Entwicklung zugunsten der Betroffenen.

Der DEHOGA Bundesverband weist auf im Umlauf befindliche, möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) hin. Dabei geht es vor allem um Plattformen die „AU ohne Arztgespräch“ anbieten.

Die positive Entwicklung auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt setzt sich fort und erreicht eine wichtige Marke: Laut Bundesagentur für Arbeit gab es in Hotellerie und Gastronomie erstmals wieder mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als im Vorkrisenjahr 2019. Das teilt der DEHOGA Bundesverband mit.

Beschäftigte in Deutschland haben laut einer Untersuchung der Techniker Krankenkasse 2023 so viele Arzneimittel verschrieben bekommen wie noch nie. Ganz vorn lagen dabei Herz-Kreislauf-Medikamente.

Da Cannabis in Deutschland mittlerweile legal ist und erwachsene Personen bis zu drei Pflanzen anbauen können, spielen immer mehr Bürger mit dem Gedanken, ihr Marihuana für den Eigenbedarf selbst anzubauen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, aber es gibt einiges zu berücksichtigen.

Kürzlich sind im Rahmen des „Sommer der Berufsausbildung“ so genannte 360°-Panoramen freigeschaltet worden, mit denen Jugendliche auf eine authentische Erkundungstour durch Berufsfelder gehen können.

Von Tastatur-Tracking bis Spionagesoftware: Technisch gesehen könnte jeder Schritt von Mitarbeitenden überwacht werden. Aber wie weit dürfen Arbeitgeber tatsächlich gehen, wenn es um Kontrolle geht?