Duale Ausbildungen finden sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule statt. Gerade in seltenen Ausbildungsberufen kann es vorkommen, dass der Schulunterricht blockweise organisiert ist und Azubis den Unterricht in einem auswärtigen Bildungszentrum besuchen. Aber wer muss in solchen Fällen für die Fahrtkosten und die Unterbringung aufkommen?
Eine allgemeingültige Regel gibt es hier erst einmal nicht. «Das ist eine Detailgeschichte», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Faktoren wie der Ausbildungsvertrag, Tarifverträge und der Ort der Berufsschule können eine Rolle spielen.
Besuch im Interesse des Ausbilders
Wichtig ist auch, wer veranlasst hat, dass ein Auszubildender oder eine Auszubildende eine auswärtige Berufsschule besucht. Gibt es keine näher gelegene Option und ist der Besuch damit zwingend erforderlich, kommt in aller Regel der Arbeitgeber für die Kosten auf.