Sie gilt zum Beispiel für Menschen, die im vergangenen Jahr Eltern-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in Höhe von mehr als 410 Euro bekommen haben: die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Erklärung nicht in die Hände eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins gelegt haben, sollten sich jetzt beeilen.
Für sie endet die Frist zur Abgabe am 31. Oktober, teilt der Bund der Steuerzahler mit. In Bundesländern, in denen der 31. Oktober ein Feiertag ist, reicht die Abgabe am 1. November.
Wer absehen kann, dass er die Frist aus gutem Grund nicht einhalten kann, sollte eine Fristverlängerung beantragen. Dazu zählen zum Beispiel eine lang anhaltende Krankheit oder das Fehlen wichtiger Unterlagen.