Wie Geschäftsreisende bei der Abrechnung der Reisekosten tricksen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die fehlerhafte Abrechnung von Spesen ist keine Bagatelle. 3,5 Milliarden US-Dollar – so viel verlieren Unternehmen laut SAP Concur weltweit jährlich aufgrund betrügerischer Handlungen von Mitarbeitenden. Auch bei Reisekosten wird oft bewusst falsch abgerechnet und absichtlich falsche Angaben zu den Geschäftsreisekosten angegenen.. Am häufigsten tricksen Geschäftsreisende beim Einreichen von privaten Taxibelegen und beim Essen gehen mit Familie und Bekannten auf Firmenkosten. 

Vier Abrechnungstricks bei Geschäftsreisen

  1. Unzulässige Ausgaben: Laut Oversight beinhalten 20% der Reisekostenabrechnungen mindestens eine unzulässige Auslage. Es gibt extreme Fälle wie die, in denen Wirtschaftsprüfer aufdeckten, dass Mitarbeiter den Eintritt in einen Themenpark für vier Personen oder eine als Geschäftsreise klassifizierte Kreuzfahrt auf ihrer Reisekostenabrechnung untergebracht hatten. All diese Beispiele waren natürlich nicht geschäftsbezogen. Es handelte sich um Fälle von Abrechnungsbetrug.
     
  2. Aufgeblasene Spesenabrechnungen: Ein Mitarbeiter gibt zum Beispiel 30 Euro für eine Taxifahrt aus, aber der zur Erstattung eingereichte Betrag beläuft sich auf 130 Euro. Möglich ist dies häufig durch relativ kleine Änderungen, die an der Quittung vorgenommen werden – im Beispielfall wäre einfach eine zusätzliche Ziffer auf der oftmals noch handschriftlich ausgestellten Taxiquittung zu ergänzen.Am häufigsten falsch abgerechnet werden übrigens Tankfahrten gefolgt von Bewirtungs-, Tank- und Parkbelegen. Die Beträge, die so „erschwindelt“ werden, liegen in den meisten Fällen zwischen 10 und 30 Euro. Bei einem Drittel der falsch gemachten Angaben handelt es sich um zusätzliche Kosten zwischen 30 und 50 Euro.
     
  3. Gefälschte Belege: Auch Ausgaben, die nie getätigt wurden, werden teilweise abgerechnet. Dazu werden Belege (etwa Schecks oder Rechnungen, die mit einem Desktop-Publishing-Programm erstellt wurden) oder unausgefüllte Vordrucke eingereicht, die sich Mitarbeiter in Restaurants, Hotels oder Taxen besorgt und mit einem fiktiven Betrag ausgefüllt haben. Ebenfalls verbreitet ist das Einreichen von Quittungen von Freunden oder Familienmitgliedern: „Wenn du diese Quittung nicht einreichst, kann ich sie haben, damit ich sie auf meiner Spesenabrechnung geltend machen kann?“ Auch diese Art von Betrug ist zielgerichtet, absichtlich und sollte Konsequenzen haben.
     
  4. Mehrfachbuchungen: Spesen, die im Januar eingereicht wurden, werden im März und vielleicht sogar im August erneut abgegeben. Gegebenenfalls wird der Antrag an verschiedenen Stellen im Unternehmen eingereicht, um den Betrugsversuch zu verschleiern. Haben die Kollegen in der Buchhaltung keinen Einblick in die Ausgabenhistorie der Mitarbeiter, erkennen sie gegebenenfalls nicht, dass die Ausgaben bereits eingereicht und möglicherweise von jemand anderem genehmigt wurden.

Um fehlerhafte Reisekostenabrechnungen und die damit verbundenen Kosten reduzieren zu können, müssen Vorgesetzte oder die Buchhaltung eingehende Anträge sorgfältig prüfen. Realistisch betrachtet, ist dieser zeitliche Aufwand allerdings in vielen Unternehmen kaum zu leisten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?

Es beginnt harmlos – ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl. Doch was passiert, wenn das lockere Politik-Gespräch am Arbeitsplatz in hitzige Debatten mit extremen Positionen umschlägt?

Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2024 findet wieder die Aktionswoche: Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Bundesweite Mitmach-Aktionen rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ sollen zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen motivieren.

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.

Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.

Um das Gehalt aufzustocken, kann sich neben dem eigentlichen Hauptberuf noch ein Minijob eignen. Oder vielleicht sogar mehrere? Folgendes sollten Sie dazu wissen.

Viele der rund 1,2 Millionen Azubis machen einer Umfrage zufolge regelmäßig Überstunden. Angehende Köchinnen und Köche leisten demnach mit durchschnittlich 6,1 Überstunden pro Woche die meiste Mehrarbeit gefolgt von Hotel-Azubis.

Ist der Arbeitsplatz vom Wohnsitz weit entfernt, haben Arbeitnehmer manchmal eine zweite Wohnung in der Nähe vom Job. Welche Kosten für Heimfahrten sie bei der Steuererklärung geltend machen können.

Pizza und Pasta sind nicht nur in Italien in aller Munde: Auch in sechs anderen europäischen Ländern liegt die italienische Küche weit vorn. Am schlechtesten bewerten viele das Essen von der Insel. Das sehen auch die Briten so.