Zählt Umziehen und Duschen im Betrieb zur Arbeitszeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sind Umkleide-, Dusch- und Wegezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit? Darüber musste zuletzt das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 5 AZR 212/23) entscheiden. Der Bund-Verlag erklärt die Details des Urteils. Demnach lassen sich folgende Richtlinien festhalten:

  • Umkleidezeiten: Das An- und Ablegen spezieller Arbeitskleidung im Betrieb ist Arbeitszeit, wenn die Kleidung vom Arbeitgeber vorgeschrieben ist und der Arbeitgeber die Kleidung stellt - so auch die ständige Rechtsprechung des BAG.
  • Wegezeiten: Auch Wege vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz und zurück gehören zur Arbeitszeit, sofern die Arbeitskleidung nur im Betrieb getragen werden darf.
  • Duschzeiten: Duschzeiten sind dann vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer während der Arbeit so stark verschmutzt, dass ihm nicht zugemutet werden kann, seine Privatkleidung anzuziehen oder den Heimweg anzutreten, ohne sich vorher gewaschen zu haben. Maßstab sei dabei aber nicht das subjektive Empfinden des einzelnen Arbeitnehmers, sondern eine objektive Einzelfallbetrachtung.

Ist Duschen Arbeitszeit? Frage bleibt Einzelfallentscheidung

Ob Arbeitnehmer die Zeit fürs Duschen tatsächlich vergütet bekommen, hängt also immer auch von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Ausschlaggebend ist etwa, wie schmutzig Beschäftigte bei der Arbeit werden - nicht jede körperliche Anstrengung lasse das Duschen notwendig erscheinen, so das Bundesarbeitsgericht. Der konkrete Grad der Verschmutzung müsse im Einzelfall geprüft werden. 

Entscheidend kann auch sein, ob das Duschen fremden Bedürfnissen dient - der Arbeitgeber das Duschen also ausdrücklich angeordnet hat oder es aus gesundheitlichen Gründen nötig ist, weil etwa mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.

Wie lang Duschen ist genug geduscht?

In dem konkreten Fall forderte ein Containermechaniker von seinem Arbeitgeber die Vergütung für Umkleide-, Körperreinigungs- und Wegezeiten. Er musste bei seiner Arbeit zum Beispiel Container abschleifen und nachlackieren. Nach der Arbeit zieht sich der Arbeitnehmer im Betrieb um, duscht im Betrieb und legt die verschmutzte Arbeitskleidung zur Reinigung durch den Arbeitgeber ab. Diese Zeiten wollte er vergütet bekommen.

Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall zur neuen Verhandlung an das Landesarbeitsgericht Nürnberg zurückverwiesen. Zwar steht dem BAG-Urteil nach fest, dass der Kläger grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung der Dusch- und Umkleidezeiten hat. Die Parteien streiten aber noch darüber, ob und in welchem Umfang aber Körperreinigungs- und Umkleidezeiten anfallen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-pfälzische Restaurants und Beherbergungsbetriebe haben in den ersten neun Monaten des Jahres weniger Umsätze gemacht als im selben Zeitraum 2023. Bergauf ging es hingegen bei den Mitarbeitern.

Für die Gen Z, also die zwischen 1997 und 2012 geborenen Jahrgänge, ist gesundes und bezahlbares Essen am Arbeitsplatz ein bedeutendes Kriterium bei der Arbeitsplatzwahl. Das ist eine der Erkenntnisse einer Studie des Münchner Unternehmens Foodji.

Deutschlands Arbeitsmarkt braucht laut einer Studie viel mehr Zuwanderung als bisher. Es geht um Kräfte im sechsstelligen Bereich. Barrieren müssten weg - dazu gehört auch Diskriminierung in Top-Jobs.

Ein Minijob in der Elternzeit bringt Vorteile – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Nicht jede Art von Minijob lässt sich während der Elternzeit ohne Weiteres ausüben. Was dabei beachten werden sollte.

Die nach wie vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen sorgen dafür, dass für Unternehmen mitunter kein Weg an betriebsbedingten Kündigungen von Mitarbeitenden vorbeiführt. Doch wie werden solche Kündigungen rechtssicher und wirksam ausgesprochen?

Nach einem ordentlichen Sommer sind viele Gastronomen und Hoteliers in Niedersachsen zufrieden mit der Saison. Doch der Ausblick besorgt die Tourismusbranche - das liegt laut einer Umfrage vor allem an zwei Gründen.

Ausweislich der aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben sich im gerade abgelaufenen Berichtsjahr 2023/2024 erneut mehr junge Menschen um einen Ausbildungsplatz in den gastgewerblichen Berufen beworben.  Einstellungen sind auch im Herbst und Winter noch möglich. Darauf weist der DEHOGA Bundesverband hin.

Wer bekommt an den Feiertagen frei? Wann gibt es Zuschläge und Geschenke? Hier sind arbeitsrechtliche Regeln, die Sie rund um Weihnachten parat haben sollten.

Corona-Krise, Energiepreisschock, Konjunkturflaute: Immer mehr Unternehmen in Deutschland geben auf. Für das Gesamtjahr deutet sich eine deutliche Steigerung der Insolvenzzahlen an.

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt hat sich in ihrem Masthuhn-Report zum dritten Mal mit dem Tierwohl beschäftigt. Dabei stehen in diesem Jahr neben der Systemgastronomie erstmals auch der Lebensmitteleinzelhandel, Contract Caterer und Hersteller im Fokus.