Zählt Umziehen und Duschen im Betrieb zur Arbeitszeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sind Umkleide-, Dusch- und Wegezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit? Darüber musste zuletzt das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 5 AZR 212/23) entscheiden. Der Bund-Verlag erklärt die Details des Urteils. Demnach lassen sich folgende Richtlinien festhalten:

  • Umkleidezeiten: Das An- und Ablegen spezieller Arbeitskleidung im Betrieb ist Arbeitszeit, wenn die Kleidung vom Arbeitgeber vorgeschrieben ist und der Arbeitgeber die Kleidung stellt - so auch die ständige Rechtsprechung des BAG.
  • Wegezeiten: Auch Wege vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz und zurück gehören zur Arbeitszeit, sofern die Arbeitskleidung nur im Betrieb getragen werden darf.
  • Duschzeiten: Duschzeiten sind dann vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer während der Arbeit so stark verschmutzt, dass ihm nicht zugemutet werden kann, seine Privatkleidung anzuziehen oder den Heimweg anzutreten, ohne sich vorher gewaschen zu haben. Maßstab sei dabei aber nicht das subjektive Empfinden des einzelnen Arbeitnehmers, sondern eine objektive Einzelfallbetrachtung.

Ist Duschen Arbeitszeit? Frage bleibt Einzelfallentscheidung

Ob Arbeitnehmer die Zeit fürs Duschen tatsächlich vergütet bekommen, hängt also immer auch von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Ausschlaggebend ist etwa, wie schmutzig Beschäftigte bei der Arbeit werden - nicht jede körperliche Anstrengung lasse das Duschen notwendig erscheinen, so das Bundesarbeitsgericht. Der konkrete Grad der Verschmutzung müsse im Einzelfall geprüft werden. 

Entscheidend kann auch sein, ob das Duschen fremden Bedürfnissen dient - der Arbeitgeber das Duschen also ausdrücklich angeordnet hat oder es aus gesundheitlichen Gründen nötig ist, weil etwa mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.

Wie lang Duschen ist genug geduscht?

In dem konkreten Fall forderte ein Containermechaniker von seinem Arbeitgeber die Vergütung für Umkleide-, Körperreinigungs- und Wegezeiten. Er musste bei seiner Arbeit zum Beispiel Container abschleifen und nachlackieren. Nach der Arbeit zieht sich der Arbeitnehmer im Betrieb um, duscht im Betrieb und legt die verschmutzte Arbeitskleidung zur Reinigung durch den Arbeitgeber ab. Diese Zeiten wollte er vergütet bekommen.

Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall zur neuen Verhandlung an das Landesarbeitsgericht Nürnberg zurückverwiesen. Zwar steht dem BAG-Urteil nach fest, dass der Kläger grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung der Dusch- und Umkleidezeiten hat. Die Parteien streiten aber noch darüber, ob und in welchem Umfang aber Körperreinigungs- und Umkleidezeiten anfallen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Menschen in Deutschland essen so viele Kartoffeln wie lange nicht. Der Pro-Kopf-Verbrauch ist zuletzt von 55,7 auf 63,5 Kilo gestiegen. Dies ist der höchste Wert seit 2011/2012.

Muss man sich mit Schnupfen und Husten ins Büro schleppen? Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Wie Sie einen guten Umgang finden - auch im Kollegenkreis.

Durch erhöhte Anforderungen müssen Angestellte 22 Prozent ihrer Arbeitszeit für bürokratische Tätigkeiten aufwenden. Dies geht aus einer Umfrage des ifo Instituts unter Führungskräften in Deutschland hervor.

Die Fluggesellschaften dürften nach einer Prognose ihres Dachverbands in diesem Jahr im Durchschnitt nur rund 6 Euro pro Passagier Nettogewinn machen. Passagiere müssten sich bei weiter wachsenden Kosten auf höhere Ticketpreise einstellen.

Der neue Bierkulturbericht der Brau Union Österreich beleuchtet die aktuelle Lage im Konsum- und Kaufverhalten der Menschen in Österreich: Alkoholfreies Bier, Bio-Bier und innovative Mehrweg-Gebinde liegen demnach voll im Trend.

Ob Reinigungshilfe oder Servicekraft im Restaurant: Viele solcher Arbeitskräfte machen das nur auf Minijob-Basis - und die meisten von ihnen sind Frauen.

Im laufenden Jahr sind die Gehälter vieler Tarifbeschäftigter kräftig gestiegen. Doch die Teuerung aus den vergangenen Jahren ist nur zum Teil wettgemacht.

Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Teilzeit - vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich jetzt ändern.

«Verplant bitte zeitnah alle Urlaubstage für das Jahr 2025.» Mit einer solchen Aufforderung vom Arbeitgeber können nicht alle Beschäftigten gut leben. Darf der Arbeitgeber das verlangen?

Die Beschäftigten in Deutschland haben im dritten Quartal 2024 so wenige Überstunden geleistet wie noch nie. Im Schnitt machte jeder und jede Beschäftigte demnach 3,3 bezahlte und 3,9 unbezahlte Überstunden.