Zahl der Minijobber gesunken

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Die Zahl der Minijobber in Deutschland ist im ersten Quartal 2022 auf 6,47 Millionen gesunken. Im gewerblichen Bereich ging sie bis Ende März im Vergleich zum Jahresende 2021 um ein Prozent auf knapp 6,2 Millionen zurück, wie die Minijob-Zentrale am Mittwoch in Bochum berichtete. In den Privathaushalten ging die Zahl noch deutlicher zurück. Ende März waren in diesem Bereich knapp 274 000 Minijobber angemeldet, 3,7 Prozent weniger als drei Monate zuvor.

Die Minijob-Zentrale geht im gewerblichen Bereich von einem saisonal bedingten Rückgang aus. So seien unter anderem die Beschäftigungen aus dem Weihnachtsgeschäft weggefallen, sagte eine Sprecherin. Auch seien die Beschäftigungen etwa aus der Landwirtschaft oder dem Gaststättengewerbe im März noch nicht aktiviert worden. Der Rückgang falle in diesem Jahr allerdings deutlich geringer aus als in den beiden Vorjahren.

Bei dem Rückgang im Bereich Haushalte vermutet die Minijob-Zentrale unter anderem Auswirkungen aus einem veränderten Bedarf aufgrund von häufigerem Home-Office. «Denkbar sind aber auch wirtschaftliche Gründe: Vielleicht können sich momentan nicht mehr so viele Haushalte eine Hilfe finanziell leisten», sagte die Sprecherin weiter.

Mehr als 98 Prozent aller gewerblichen Minijobber üben den Angaben zufolge genau einen Minijob aus. In den Privathaushalten arbeiteten rund 88 Prozent der Beschäftigten in genau einem Minijob.

In einer Sonderauswertung ermittelte die Minijob-Zentrale, in welchen Bundesländern die meisten Minijobberinnen und Minijobber in der Rentenversicherung voll abgesichert sind. Mit fast 27 Prozent gibt es demnach in Berlin die meisten rentenversicherungspflichtigen Minijobber. Es folgen das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit jeweils mehr als 21 Prozent. Am geringsten fällt dieser Anteil mit jeweils etwas mehr als 17 Prozent in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern aus.

Grundsätzlich fallen für 450-Euro-Minijobs Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung an. Arbeitgeber müssen immer Beiträge entrichten. Minijobber können sich auf Antrag von der Zahlung ihres Beitrags befreien lassen.

Fast die Hälfte aller Minijobberinnen und Minijobber üben ihre Beschäftigung als Nebenjob aus, erklärte die Minijob-Zentrale. «Sie sind somit ebenfalls in der Rentenversicherung voll abgesichert», sagte der Geschäftsführer der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. (dpa)


 

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