Zeitumstellung - vor oder zurück?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zeitumstellung - vor oder zurück? Am kommenden Sonntag (27. März) werden in Deutschland und den meisten Ländern Europas die Zeiger wieder von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt. Die halbjährliche Debatte über Sinn und Zweck dieser Maßnahme scheint in diesem Frühjahr angesichts von Krieg und Krisen nahezu komplett auszufallen.

Diesen Eindruck teilt der Physiker Andreas Bauch von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig, die für die Übermittlung der gesetzlichen Zeit in Deutschland zuständig ist. Es gebe keine wahrnehmbaren Politiker-Stimmen und die sonst üblichen Anfragen an seine Behörde blieben weitestgehend aus, sagte Bauch der Deutschen Presse-Agentur. Ziel der 1980 wieder eingeführten Umstellung ist es, das Tageslicht besser ausnutzen zu können. Kritiker zweifeln den Energiespareffekt immer wieder an.

Zeitumstellung - vor oder zurück?

Das Ende der Umstellung schien auch schon besiegelt: Brüssel - genauer gesagt Ex-Kommissionschef Jean Claude Juncker - hatte es 2018 durch eine spontane Ankündigung im deutschen Frühstücksfernsehen geschafft, sich ins Zentrum der halbjährlichen Berichterstattung zu rücken. Auch der Dehoga plädierte damals für eine Ende der Zeitumstellung (Tageskarte berichtete). Seit ein paar Jahren liegt das Thema aber wieder auf Eis, an diesem Stand hat sich nichts geändert.

«Diese Frage zur saisonalen Zeitumstellung ist auch eine saisonale Frage, die wir zweimal im Jahr jeweils vor der Zeitumstellung erhalten», sagte ein Sprecher der EU-Kommission vor sechs Monaten. Der Ball liege im Feld der EU-Staaten. Aktuell teilte die französische Ratspräsidentschaft mit, dass man nicht vorhabe, das Thema auf die Agenda zu setzten. Frankreich hat noch bis Ende Juni turnusgemäß den Vorsitz unter den EU-Ländern inne.

Viele Länder außerhalb Europas haben die Umstellung indes abgeschafft oder streben dies an. In den USA etwa hat der Senat in der vergangenen Woche jedenfalls dafür gestimmt, dass die Sommerzeit dauerhaft eingeführt wird (Spiegel). Bei Zustimmung im Repräsentantenhaus würde dies im November 2023 in Kraft treten. Es ist aber unklar, ob es eine Mehrheit dafür gäbe und ob US-Präsident Joe Biden ein entsprechendes Gesetz unterzeichnen würde. Ein absehbarer Vollzug ist also - ähnlich wie in Europa - überhaupt nicht sicher. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wie ergeht es den deutschen Gastbetrieben nach den Pandemiejahren? Was können Unternehmen tun, um sich weiter zu verbessern? TREUGAST und ETL ADHOGA gehen der Frage in ihrem geplanten Betriebsvergleich 2024 nach. Gastgeber, die sich beteiligen, erhalten ein kostenfreies Exemplar.

Wer an bayerisches Essen denkt, hat schnell Bilder von Haxn, Würsten und Braten im Kopf. Eine Studie zeigt nun allerdings, dass sich nicht nur auf den Tellern im Freistaat viel verändert hat.

Krankheitsausfälle im Job sind nach einer Auswertung der DAK-Gesundheit auch im Sommer auf einem hohen Stand geblieben. Fast ein Drittel der Erwerbstätigen war demnach im Zeitraum von Juli bis einschließlich September mindestens einmal krankgeschrieben.

Ein Arbeitsvertrag für ein Jahr: Für viele ein guter Einstieg in den Beruf. Auf lange Sicht aber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis für Unsicherheit und Stress sorgen. Was ist erlaubt?

Schwimmbecken voller Wein, Exportschlager Liebfrauenmilch, Glykol-Skandal und Riesling-Boom: Das Deutsche Weininstitut blickt auf 75 bewegte Jahre - und sieht neue Herausforderungen.

Nicht selten passiert es, dass der Arbeitgeber kündigt und Beschäftigte dann freistellt. Aber was bedeutet das für den Urlaubsanspruch? Diesen Sonderfall bei Krankheit sollten Sie kennen.

Der Arbeitgeber hat eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.

Kneipen, Hotels und Campingplätze waren die großen Gewinner des Augusts. Der Ferienmonat ließ im bayerischen Gastgewerbe fast überall die Umsätze sowohl nominell als auch preisbereinigt gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigen.

Freitags immer frei und trotzdem wie in einem Vollzeit-Job bezahlt werden: Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Verfechter von so einer Vier-Tage-Woche halten das aber für praxistauglich.

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat im ersten Halbjahr weniger Umsatz gemacht als ein Jahr zuvor - obwohl mehr Gäste im Land waren. Der Tourismusverband sieht mehrere Gründe dafür.