Zugpersonal wird häufiger angegriffen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die körperlichen Angriffe auf Lokführer und Zugbegleiter haben einer Umfrage zufolge zugenommen. Im Berufsjahr 2018 sah sich ein Zugbegleiter demnach im Schnitt zwei Angriffen auf die eigenen Person ausgesetzt, bei Lokführern war es im Schnitt eine Attacke pro Jahr, wie aus der Untersuchung der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) hervorgeht, die sie am Dienstag vorgestellt hat. Bei einer ähnlichen Umfrage, die Jahre zuvor für das Jahr 2015 durchgeführt wurde, waren es bei Lokführern noch 0,74 Angriffe und bei Zugbegleitern 1,5.

Die nun ausgewertete Befragung war bereits im Frühjahr 2019 durchgeführt worden. Teilgenommen hatten rund 2.500 Beschäftigte von Eisenbahn-Unternehmen, die dafür einen mehrseitigen Fragebogen ausfüllen mussten. Lokführer bildeten dabei mit zwei Dritteln die größte Gruppe, Zugbegleiter stellen wiederum ein Drittel der Befragten. In geringem Umfang nahmen auch andere Berufsgruppen wie Bordgastronomen oder das Sicherheitspersonal an der Umfrage teil.

Aufgrund ihres direkten Kontakts zu den Fahrgästen sahen sich die Zugbegleiter in deutlich höherem Umfang Beleidigungen ausgesetzt als die Lokführer. Mehr als 97 Prozent äußerten sich als betroffen. Im Schnitt berichteten sie von mehr als 35 Beleidigungen pro Arbeitsjahr. Bei den Lokführern war es weniger als die Hälfte. Doch auch hier berichteten 85 Prozent von solchen Vorkommnissen.

«Das ist ein unhaltbarer Zustand, der mit allen Mitteln schnellstmöglich verbessert werden muss. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden bisher nicht ausreichend geschützt», teilte GdL-Chef Claus Weselsky am Dienstag bei der Präsentation der Umfrage mit. Vor allem mit Blick auf Vorsorge sowie der Betreuung der Arbeitgeber nach solchen Ereignissen müsse sich dringend etwas ändern.

Bei der Deutschen Bahn wurden im vergangenen Jahr eigenen Angaben zufolge 2.550 Angriffe auf Mitarbeiter registriert und damit gute 60 weniger als noch 2018. «Jeder Angriff ist einer zu viel», teilte der bundeseigene Konzern am Dienstag mit. «Deeskalationstrainings gehören zur regelmäßigen Fortbildung von 20.000 Bahnmitarbeiter mit direktem Kundenkontakt.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?