Zulässige Abmahnungen sind kein Mobbing

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Lästereien, Isolation oder Schikane: Mobbing hat viele Gesichter. Gehören auch regelmäßige letztlich unberechtigte Abmahnungen dazu? Ein Arbeitnehmer hatte deshalb auf Schmerzensgeld geklagt - und verloren. Auf das entsprechende Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln weist der Bund-Verlag hin.

In dem Fall hatte ein Mann wegen Gesundheitsschädigung von seinem Arbeitgeber ein Schmerzensgeld in der Höhe von mindestens 53.000 Euro verlangt. Dem Prozess waren acht Jahre voller arbeitsrechtlicher Konflikte vorangegangen.

Gegen den Arbeitnehmer wurden insgesamt 14 Abmahnungen ausgesprochen, unter anderem wegen Arbeitszeitverstößen durch Privattelefonate, eigenmächtigen Fernbleibens von der Arbeit, Zuspätkommens und Verstößen im Zusammenhang mit Krankmeldungen. Der Arbeitgeber versuchte auch, dem Mitarbeiter zu kündigen.

Gericht kassierte Abmahnungen ein

Gegen diese einzelnen Maßnahmen ging der Mitarbeiter erfolgreich vor Gericht vor. Die Abmahnungen mussten aus seiner Personalakte entfernt werden und auch die Kündigung wurde als unzulässig bewertet. Zwei weitere Anträge auf Kündigung wurden vom Integrationsamt, zu dessen Aufgaben auch das Durchsetzen des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen gehört, abgelehnt. Denn der Mitarbeiter war inzwischen aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden.

Im zuletzt verhandelten Schmerzensgeldprozess hatte der Mitarbeiter dem Arbeitgeber Mobbing und schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgeworfen. Zudem legte er ein ärztliches Gutachten vor, welches gesundheitliche Probleme aufgrund der Konflikte im Job bestätigte.

Übliche Konfliktsituation am Arbeitsplatz

Dem Gericht reichte das aber nicht. Es bewertete den Sachverhalt als übliche Konfliktsituation am Arbeitsplatz. Denn für die Abmahnungen habe es jeweils einen sachlichen Grund gegeben - und rechtlich zulässige Abmahnungen seien kein Mobbing. Entscheidend sei, ob diese zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs berechtigt erscheinen, auch wenn sie sich nachträglich als unberechtigt herausstellen.

Die Auswirkungen der Konflikte auf die Gesundheit hätten genauer und detaillierter bewiesen werden müssen. Dass der Kläger wegen der Situation am Arbeitsplatz in ärztlicher Behandlung war, reiche für den Anspruch auf Entschädigung nicht aus, so das Gericht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.