Es hat sich ausgelächelt in Berlin: Das Verwaltungsgericht hat die Bewertung der Hygiene in Gaststätten, Imbissen und „in den Bezirken ansässigen Lebensmittelbetrieben“ im Internet untersagt. Zwei besonders schlecht bewertete Betriebe hatten geklagt – und gewonnen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es an einer Rechtsgrundlage für eine Veröffentlichung der festgestellten Hygienemängel fehle.