Gastronomen in Frankfurt haben es in diesem Sommer leichter, ihre Gäste draußen zu bewirten. Nach Angaben des Frankfurter Kreisverbands des Deutschen Hotel- und Gastronomieverbands (Dehoga) können Lokale zum Beispiel die Bestuhlung der Außenfläche des direkten Nachbarn beantragen, wenn ihre eigene Fläche blockiert ist - etwa wenn vor dem Lokal eine Litfaßsäule steht und der Kioskbetreiber nebenan seinen Platz nicht braucht.
Betriebe dürfen auch schon draußen aufbauen, wenn die nötige Sondernutzungserlaubnis noch nicht schriftlich vorliegt. Denn aufgrund von Personalmangel dauern Anträge in diesem Jahr länger. Das gilt allerdings nur, wenn der Betreiber schon 2023 einen Sommergarten bewilligt bekommen hatte.