Das Verwaltungsgericht hat gesprochen: Nachdem ein Berliner Café-Betreiber gegen die Veröffentlichung seines Kontrollergebnisses geklagt hatte, muss der Bezirk Tempelhof-Schöneberg sie nun wieder entfernen. Die Mitteilung von Noten oder Minuspunkten sei nicht aussagekräftig genug, so das Gericht. Lediglich über festgestellte Verstöße dürfe informiert werden. Die mit der schlechten Beurteilung verbundene Prangerwirkung müsse der Gastronom jedenfalls nicht hinnehmen.