Eine der bekanntesten Discos Bremens, das Stubu, muss schließen. So urteilte das dortige Verwaltungsgericht und lehnte damit einen entsprechenden Eilantrag der Stubu Dance-House GmbH ab. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Firma lediglich Strohmann für den ehemaligen Inhaber sei, der als alleiniger Gesellschafter einen beherrschenden Einfluss auf das Tagesgeschäft hätte. Die für einen Gaststättenbetrieb erforderliche Zuverlässigkeit sei so nicht gegeben. Das Gericht entschied zudem, dass wegen des besonderen öffentlichen Interesses die Verfügung sofort zu vollstrecken sei. Bis zum Ablauf der Beschwerdefrist in knapp zwei Wochen bleibt die Disco jedoch geöffnet.