Das Bundeskabinett in der letzten Woche die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und die Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Vorgesehen ist unter anderem ein neues Kennzeichen in Gold, Silber und Bronze.
Mehrfach hatte der DEHOGA in offiziellen Stellungnahmen gegenüber der Politik und auch gegenüber der Presse die Position und die Kritikpunkte der Branche auf den Punkt gebracht. So gilt es insbesondere, Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen. Der Anteil der Bio-Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche beträgt derzeit nur elf Prozent (Stand 2022). Neben Fragen zur Verfügbarkeit von Bio-Produkten ist die Finanzierung zu klären. Die Vorgaben der geplanten neuen Siegel sind in jedem Fall äußerst ambitioniert. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass regionale Produkte mit Blick auf Flexibilität, Verlässlichkeit und kurze Lieferwege gegenüber Bioprodukten aus dem fernen Ausland nachhaltiger sein können.
Die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) wird im Herbst 2023 in Kraft treten. Sobald die Kontrollstellen zur Zertifizierung der Unternehmen für ihre Aufgaben zugelassen sind, können sich Restaurants, Kantinen, Mensen etc. zertifizieren lassen – und den Einsatz von Bio-Zutaten in ihrer Küche gegenüber den Gästen kommunizieren.