Ein 35-jähriger Jura-Student hatte im vergangenen Jahr als Servicekraft bei Nelson Müller ausgeholfen. Da ihm jedoch bereits am zweiten Tag seines Einsatzes die Brieftasche, das Handy sowie Schlüssel und Kleidung aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen wurden, zog er gegen den Sternekoch vor Gericht. Wie Müllers Anwalt mitteilte, lehnt der Koch eine Ausgleichszahlung jedoch ab. Schließlich liege keine Pflichtverletzung vor, da die Räume nach üblichem Maßstab gesichert gewesen seien.