Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Geldbuße in Höhe von 630.000 Euro gegen die Delivery Hero SE verhängt. Das Unternehmen habe eine Insiderinformation nicht öffentlich gemacht. Delivery Hero hat nun die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Unternehmen wie die Delivery Hero SE, die in Deutschland ansässig sind und hier Wertpapiere sowie andere Finanzinstrumente am organisierten Markt emittieren, unterliegen der Ad-hoc-Publizitätspflicht. Diese verlangt, dass Insiderinformationen unverzüglich veröffentlicht werden. Insiderinformationen sind dabei nicht öffentlich bekannte Informationen, die jedoch erheblichen Einfluss auf den Kurs eines Finanzinstruments haben können, wenn sie bekannt werden.
Die sofortige Veröffentlichung von Insiderinformationen ist aus verschiedenen Gründen von Bedeutung: Sie soll verhindern, dass Insider durch ihren Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten unfaire Vorteile erlangen. Zudem soll sichergestellt werden, dass Anleger bei ihren Investitionsentscheidungen nicht in die Irre geführt werden.
Ein Verstoß liegt vor, wenn ein Unternehmen eine Insiderinformation nicht veröffentlicht. Die BaFin kann dies mit einer Geldstrafe ahnden, die bis zu 2,5 Millionen Euro oder zwei Prozent des Gesamtumsatzes betragen kann.