Überraschendes Ende einer Gerichtsverhandlung. Obwohl das Verwaltungsgericht in Freiburg nur die Klage einer Kneipe verhandeln sollte, die gegen die Sperrzeit verstoßen hatte aber das Zwangsgeld zu hoch empfand, hatten die Richter laut Bericht der Badischen Zeitung auch zur Sperrzeitverordnung selbst eine Meinung: Die Sperrzeit berücksichtige zu wenig die Belange der Anwohner. Das Gericht sah eine Kollision mit der Gaststättenverordnung, auf der die Sperrzeitregelung basiert, und deutete an, dass die Verordnung im Falle eines Urteils für ungültig erklärt würde. Doch da weder Stadt noch Kneipe Interesse daran hatten, dass die bei den Gastronomen akzeptierte Regelung kippt, einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Das Zwangsgeld wurde aufgehoben, die Klage der Kneipe zurückgezogen.