Auch nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf geht der Lizenzstreit bei Gault&Millau weiter. Gault&Millau hat nun angekündigt, den Rechtsstreit in die Schweiz zu verlagern zu wollen. Das OLG hatte die Vorwürfe, die Gault&Millau International gegenüber dem Lizenznehmer in Deutschland, der Henris Edition GmbH, erhoben hat, zurückgewiesen. Die Henris Edition sagt, dass man damit rechtmäßiger Inhaber der Lizenz für Gault&Millau in Deutschland sei.
Der Gault&Millau sieht das allerdings anders: In einer Stellungnahme wird jetzt gesagt, dass die Henris Edition aus Deutschland die Marke Gault&Millau unverändert „ohne jede rechtliche Grundlage – auch in eigenen Pressemitteilungen“ nutze. Damit sei ein neuerlicher Konflikt eröffnet worden.
In der Presserklärung heißt es weiter: „Es ist überaus wichtig, sich dessen bewusst zu sein, dass jeder, der Markenrechte missbraucht oder eine Marke unrechtmäßig nutzt, die entsprechenden juristischen Konsequenzen tragen muss. Die Marke Gault & Millau als international anerkanntes Symbol für höchste Exzellenz wird keinerlei Schädigung ihres guten Rufs tolerieren, sondern diese unnachgiebig verfolgen.“
Die Anwälte der Henris Edition haben, wie Hotelvor9 berichtet, inzwischen eine Abmahnung in die Schweiz gesendet und fordern eine Unterlassungserklärung. "Die geäußerten Vorwürfe, die ja durch das OLG nicht bestätigt wurden, müssen unterbleiben. Wird die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, ziehen wir vor Gericht", wird der Henris-Geschäftsführer zitiert.
Der Gault&Millau hatte zum 16. November 2023 die Henris die Lizenz gekündigt. Henris hat diese Kündigung allerdings nicht akzeptiert.
Die Lizenzgeber versuchten nun gerichtlich vorzugehen und wollten mit einer einstweiligen Anordnung die Untersagung der Nutzung der Marke erreichen gegen die Nutzung seiner Marke zu erreichen. Das Landgericht wies - nach Darstellung Gault&Millaus - den Antrag ab. Dagegen legte Gault&Millau Beschwerde ein, über die am 18. Januar 2024 das Oberlandesgericht entschied.
Wie die Restaurant-Ranglisten berichten, hätten beide Gerichte prüften den Antrag allerdings nicht inhaltlich geprüft. Eine Sprecherin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts hätte am Dienstag mitgeteilt, dass der zuständiger Senat seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet hätte, dass die Antragstellerin die Kündigungsgründe nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht habe. Jedenfalls sei in Bezug auf die behaupteten Vertragsverstöße jedoch eine außerordentliche fristlose Kündigung verspätet gewesen, da die Antragstellerin nach eigenem Vortrag bereits seit Monaten die von ihr behaupteten Vertragsverstöße bekannt gewesen seien, so das Gastronomie-Portal.
Nachdem das OLG Düsseldorf die Vorwürfe, die Gault&Millau International gegenüber dem Lizenznehmer in Deutschland, der Henris Edition GmbH, erhoben hat, zurückgewiesen hatte, sagt die Henris Edition, dass man die Tests für die App und den im Herbst erscheinenden Führer fortsetze. Henris verwies auf eine eine weiterhin gültige Lizenz.
Die Lizenzkosten seien vertragsgemäß bis einschließlich 2025 vollständig bezahlt. Henris Edition werde die Lizenz und die daraus resultierenden Rechte vollumfänglich wahrnehmen.
Der deutsche Lizenznehmer Henris Edition sagt, dass das OLG Düsseldorf habe mit seinem Beschluss (I-20 W 3/24) Klarheit geschaffen habe. Henris Edition sagt, dass man damit rechtmäßiger Inhaber der Lizenz für Gault&Millau in Deutschland sei. Henris hat inzwischen eine eigene Webseite online gestellt, auf der das deutsche Gault & Millau-Medienangebot dargestellt wird.