Die Stadt Pforzheim darf über Hygienemängel in einer Gaststätte nicht im Internet informieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab jetzt dem Eilantrag eines Pforzheimer Gaststättenbetreibers gegen den Online-Hygiene-Pranger statt. Die Richter urteilten, dass zwar einiges dafür spreche, dass der Wirt gegen seine Pflichten verstoßen habe. Angesichts der erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Veröffentlichung, überwiege jedoch das Interesse des Gaststättenbetreibers, von dem Ekel-Pranger vorläufig verschont zu bleiben.