Das Wiesn-Wirt-Ehepaar Günter und Margot Steinberg ist vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen worden. Die beiden hatten der Polizei Hendl-Gutscheine für das Oktoberfest geschenkt. Das Paar habe dafür keine Gegenleistung erwartet, urteilte eine Richterin.
Das in Grünwald wohnende Ehepaar Steinberg vom Hofbräu-Zelt hat über viele Jahre immer kurz vor dem Oktoberfest einen Umschlag mit Wiesn-Marken in der örtlichen Inspektion überreicht. Die Staatsanwaltschaft war deswegen überzeugt, dass sich das Ehepaar dafür eine Vorteilsbehandlung von der Polizei versprach und forderte Bestrafung mit 90 Tagessätzen zu je 300 Euro für Günter Steinberg und für seine Frau 90 Tagessätze zu je 100 Euro, zusammen also 36.000 Euro.