Auf der Foodwatch-Plattform „Topf Secret“ sollen Verbraucher herausfinden, wie es um die Hygiene in Restaurants, Imbissbuden oder Bäckereien bestellt ist. Dazu hat sich Foodwatch mit der Transparenz-Initiative „Frag Den Staat“ zusammengetan. Das Projekt wird jedoch auch scharf kritisiert. Nun hat die Frankfurter Allgemeine beim Dehoga Hessen nachgefragt und über die Interessen der Verbraucher und die Bedenken des Verbands gesprochen.
Wie Geschäftsführer Julius Wagner erklärte, habe der Verband nichts gegen das berechtigte Interesse der Gäste, mehr über das Lieblingsrestaurant zu erfahren. Ganz im Gegenteil sogar. Es sei auch mehr als nachvollziehbar, dass sie einen Anspruch auf Transparenz hätten. Bei der Initiative von Foodwatch handele es sich laut Wagner aber nicht um echte Transparentmachung. Das gehe schon eher in Richtung Denunziantentum, so der Geschäftsführer im Interview.
Außerdem könnten die Gäste mit den veröffentlichten Informationen gar nichts anfangen, da die Prüfberichte nicht dazu geeignet seien, um die Hygiene tatsächlich einschätzen zu können. So führten zum Beispiel schon abgeplatzte Fliesen oder schadhafte Fugen zu Minuspunkten in den Prüfberichten, für die Gäste sei es aber irreführend. So könne der Verbraucher am Ende nicht beurteilen, was tatsächlich eine Beeinträchtigung der hygienischen Zustände darstellt und was nicht.
Auch der Dehoga Bundesverband kritisierte das Portal bereits scharf. Die Initiative für einen „Mitmach-Internetpranger“ habe nichts mit Verbraucherschutz zu tun, sondern sei reinster Populismus. Ein solche Plattform sei zudem in höchstem Maße rechtlich fragwürdig. Gastronomen dürften nicht leichtfertig und zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt werden, durch den ihre berufliche Existenz und Arbeitsplätze gefährdet würden. Veröffentlichungen über Hygienemängel dürften grundsätzlich nur seitens der Landesbehörden in den gesetzlich zugelassenen Grenzen erfolgen. Das ist originäre Aufgabe des Staates und nicht von foodwatch. Das Bundesverfassungsgericht habe dazu hohe verfassungsrechtliche Hürden definiert.
Andrea Belegante, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Systemgastronomie e.V. (BdS), lehnt die Plattform ebenfalls entschieden ab. „Im Verbraucherinformationsgesetz ist sowohl die individuelle wie auch die weitergehende Veröffentlichung staatlicher Kontrollergebnisse geregelt. Eine in dieser Art und Weise gestaltete öffentliche Plattform stellt einen klaren Eingriff in die Gültigkeit bestehender Vorschriften dar.“ Der BdS betone seit Jahren die Schwachstellen und Scheintransparenz von Hygieneampeln. Kontrollen seien immer nur Momentaufnahmen und auch die Kontrollfrequenz in den Restaurants ist sehr unterschiedlich. „Es gibt keine bundesweit einheitlichen Standards für die Durchführung der Kontrollen. Schon deshalb macht eine Plattform wie Topf Secret wenig Sinn. Für bundesweit agierende Marken wäre das – zusätzlich zu den ohnehin bestehenden bürokratischen Auflagen – unzumutbar. Außerdem kann die fehlende Aktualität die Realität verzerren“, betont Belegante abschließend.
foodwatch entgegnet: „Wir haben offenbar einen Nerv getroffen: Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wie es um die Hygiene im Lieblingsrestaurant oder im Bäcker um die Ecke bestellt ist“, erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagne bei foodwatch. „Das ist ein klares Signal an Bundesernährungsministerin Julia Klöckner! Sie muss dafür sorgen, dass Behörden in Zukunft ausnahmslos alle Kontrollergebnisse veröffentlichen müssen. Das schafft Transparenz für die Menschen und einen Anreiz für Lebensmittelbetriebe, sich jeden Tag an die lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten.“