Auch islamische Beschneidungsfeiern können am Karfreitag verboten werden. Das bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Münster und wies damit die Beschwerde eines Gastwirts zurück. Dieser hatte argumentiert, dass ein Verbot in die Religionsfreiheit eingreife. Das sahen die Richter allerdings anders. Schließlich habe eine solche Feier auch unterhaltenden Charakter und sei deshalb am Karfreitag unzulässig.